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BGBl III 129/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

129. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Andorra über den Auskunftsaustausch in Steuersachen
(NR: GP XXIV RV 451 AB 512 S. 51. BR: AB 8266 S. 780.)

129. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Andorra über den Auskunftsaustausch in Steuersachen

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Andorra über den Auskunftsaustausch in Steuersachen

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in katalanischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 11 Abs. 1 des Abkommens wurden am 17. März bzw. 8. November 2010 (eingelangt am 10. November 2010) abgegeben; das Abkommen tritt somit gemäß seinem Art. 11 Abs. 2 am 10. Dezember 2010 in Kraft.

Anlage 1

Abkommenstext in deutscher Sprache  

Anlage 2

Abkommenstext in englischer Sprache  

Anlage 3

Abkommenstext in katalanischer Sprache  

Faymann

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