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BGBl II 393/2009

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

393. Kundmachung: Name und Emblem der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur

393. Kundmachung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen und das Emblem der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 81/2007, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name und das Emblem der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

Bures

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