336. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die Verordnung über die Anlage zum Prüfungsbericht geändert wird
Auf Grund des § 63 Abs. 5 des Bankwesengesetzes - BWG, BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 66/2009, wird verordnet:
Die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Anlage zum Prüfungsbericht - AP-VO, BGBl. II Nr. 305/2005, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 310/2008, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 1 erster Satz wird nach dem Wort „darzustellen“ die Wortfolge „und die Richtigkeit mittels Unterschrift des Prüfers zu bestätigen“ angefügt.
2. Dem § 5 wird folgender Abs. 7 angefügt:
„(7) Die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 336/2009 tritt mit 30. Dezember 2009 in Kraft und ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2009 enden.
3. Die Anlage lautet (Text siehe unter Anlagen).
Anlage
Ettl Pribil
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)