42. Verordnung des Leiters des beim Vorstand der Österreichischen Postbus Aktiengesellschaft eingerichteten Personalamtes über die Anpassung der Bezüge und Zulagen für die gemäß § 17 Abs. 1a des Poststrukturgesetzes (PTSG) der Österreichischen Postbus Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesenen Beamten (Postbus - Bezügeverordnung 2008)
Gemäß § 17a Abs. 3 Z 2 PTSG wird verordnet:
§ 1. Die in Geldbeträgen ausgedrückten Bezugs- und Zulagenansätze der Beamten, die gemäß § 17 Abs. 1a PTSG der Österreichischen Postbus Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesen sind, werden ab 1. September 2008 wie folgt angepasst:
- 1. Die Gehalts- und Dienstzulagenansätze für Beamte des Post- und Fernmeldewesens (§§ 105 Abs. 1 und 4 Gehaltsgesetz 1956) werden gemäß Anlage 1 und Anlage 2 festgesetzt.
- 2. Für alle nach den Dienstrechtsgesetzen vom Gehalt der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V der Beamten der Allgemeinen Verwaltung abgeleiteten Geldleistungen gilt, dass dieser Ansatz (Postbus V/2 - Ansatz) ab 01.09.2008 Euro 2 108,31 beträgt.
- 3. Die Betriebssonderzulagen sowie das Nachtdienstgeld werden gemäß Anlage 3 festgesetzt.
§ 2. Eine neuerliche Anpassung findet frühestens mit 1. September 2009 statt.
§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. September 2008 in Kraft.
Anlage 1
Nigl
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