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BGBl III 138/2009

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

138. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik über die gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen ihrer Staaten im Verfahren der Visaerteilung

138. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik über die gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen ihrer Staaten im Verfahren der Visaerteilung

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik über die gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen ihrer Staaten im Verfahren der Visaerteilung

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in slowakischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 5 des Abkommens wurden am 3. November bzw. 25. November 2009 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Dezember 2009 in Kraft getreten.

Anlage 1

Abkommenstext in deutscher Sprache  

Anlage 2

Abkommenstext in englischer Sprache 

Anlage 3

Abkommenstext in slowakischer Sprache  

Faymann

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