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BGBl III 135/2009

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

135. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll und Annex
(NR: GP XXIV RV 16 AB 71 S. 14. BR: AB 8060 S. 767.)

135. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll und Annex

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll und Annex wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll und Annex

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in vietnamesischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 28 Abs. 1 des Abkommens wurden am 16. Oktober 2008 bzw. 14. Oktober 2009 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Jänner 2010 in Kraft.

Anlage 1

Abkommenstext in deutscher Sprache  

Anlage 2

Abkommenstext in englischer Sprache  

Anlage 3

Abkommenstext in vietnamesischer Sprache  

Faymann

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