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BGBl III 114/2009

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

114. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel über gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen samt Anhang
(NR: GP XXIV RV 148 AB 217 S. 26. BR: AB 8120 S. 772.)

114. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel über gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen samt Anhang

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anhang wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel über gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen samt Anhang

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in hebräischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 14 Abs. 1 des Abkommens wurden am 24. August bzw. 10. September 2009 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Dezember 2009 in Kraft.

Anlage

Abkommenstext in deutscher Sprache 

Anlage

Abkommenstext in englischer Sprache 

Anlage

Abkommenstext in hebräischer Sprache 

Faymann

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