114. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel über gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen samt Anhang
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anhang wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel über gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen samt Anhang
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in hebräischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 14 Abs. 1 des Abkommens wurden am 24. August bzw. 10. September 2009 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Dezember 2009 in Kraft.
Anlage
Abkommenstext in deutscher Sprache
Anlage
Abkommenstext in englischer Sprache
Anlage
Abkommenstext in hebräischer Sprache
Faymann
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)