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BGBl III 7/2009

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

7. Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich

7. Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich

Vom 28. Januar bis 1. Februar 2009 findet in Davos das World Economic Forum (WEF) 2009 statt. Der Flugplatz St.Gallen-Altenrhein erwartet in dieser Zeit sowie kurz davor und danach einen signifikanten Zusatzverkehr durch Staatsluftfahrzeuge und Business-Jets. Damit das vom 27. Januar bis 2. Februar 2009 erwartete Verkehrsvolumen abgewickelt werden kann, ist die Ressortvereinbarung vom 19. März 1992111) Kundgemacht im BGBl. Nr. 172/1992, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 206/1997, BGBl. III Nr. 91/2003, BGBl. III Nr. 152/2005, BGBl. III Nr. 5/2007 und BGBl. III Nr. 3/2008. zur Durchführung des Vertrages zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Auswirkungen des Betriebes bestehender grenznaher Flugplätze in denjenigen Punkten, die der Bewältigung des erwarteten zusätzlichen Verkehrs entgegenstehen, für den Zeitraum vom 27. Januar bis 2. Februar 2009 wie folgt zu ändern:

  1. 1. Ausnahmebewilligungen

Die Flugplatzleitung kann für Flugbewegungen, die für die Durchführung des WEF 2009 erforderlich sind, dieselben Ausnahmebewilligungen erteilen, wie sie gemäß Ziffer 3.3.2. der Ressortvereinbarung für Reiseflüge vorgesehen sind. Die generellen Öffnungszeiten des Flugplatzes St.Gallen-Altenrhein bleiben unberührt.

  1. 2. Tageslärmpunkte

Die nach Ziffer 2.2. der Ressortvereinbarung festgelegte Tages-Lärmbegrenzung darf für die zur Durchführung des WEF 2009 erforderlichen Flugbewegungen überschritten werden. Die jeweils über der Grenze von 100'000 Tageslärmpunkten verbrauchten Tageslärmpunkte sind innerhalb von 30 Tagen auszugleichen (floating).

  1. 3. Berichterstattung

In dem nach Ziffer 2.2.2. der Ressortvereinbarung dem Amt der Vorarlberger Landesregierung vorzulegenden Bericht über die Einhaltung der Tages-Lärmbegrenzung ist auch über die nach vorstehend Ziffer 1 gewährten Ausnahmebewilligungen Bericht zu erstatten.

Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation:

Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich:

Leuenberger

Bures

Faymann

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