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BGBl II 394/2008

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

394. Verordnung: Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus

394. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus

Aufgrund des § 5 Abs. 1 Z 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 78/2007, wird verordnet:

§ 1. Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent von 7 235 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt:

  1. Burgenland: …………………………. 80, davon 5 für Schaustellerbetriebe
  2. Kärnten: ………................................... 205
  3. Niederösterreich: ………………….… 145, davon 20 für Schaustellerbetriebe
  4. Oberösterreich: ……………………… 300, davon 20 für Schaustellerbetriebe
  5. Salzburg: ……….………….……..…. 2 380
  6. Steiermark: ………………………….. 660, davon 45 für Schaustellerbetriebe
  7. Tirol: …………...……………….…… 2 855
  8. Vorarlberg: ………………………….. 570
  9. Wien: ……………............................... 40

§ 2. (1) Im Rahmen der genannten Kontingente dürfen während des gesamten zeitlichen Geltungs­bereiches dieser Verordnung Beschäftigungsbewilligungen erteilt werden, deren Geltungsdauer 24 Wochen nicht überschreiten und nicht nach dem 15. Mai 2009 enden darf.

(2) Staatsangehörige, die den Übergangsbestimmungen zur EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen (§ 32a AuslBG), sind bei der Erteilung der Beschäftigungsbewilligungen zu bevorzugen.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 30. April 2009 außer Kraft.

Bartenstein

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