vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl II 315/2008

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

315. Verordnung: Vorläufige Sicherstellung des Trassenverlaufs für den Brenner Basistunnel im Zuge der Hochleistungsstrecke Staatsgrenze bei Kufstein - Innsbruck - Staatsgrenze am Brenner

315. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die vorläufige Sicherstellung des Trassenverlaufs für den Brenner Basistunnel im Zuge der Hochleistungsstrecke Staatsgrenze bei Kufstein - Innsbruck - Staatsgrenze am Brenner

Gemäß § 5a Abs. 1 des Hochleistungsstreckengesetzes (HlG), BGBl. Nr. 135/1989, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 154/2004, wird verordnet:

Trassenverlauf

§ 1. (1) Für die Verwirklichung des Brenner Basistunnels wird nachstehender Trassenverlauf in der Stadtgemeinde Innsbruck, in der Marktgemeinde Steinach am Brenner und in den Gemeinden Aldrans, Ampass, Ellbögen, Gries am Brenner, Lans, Navis, Patsch, Pfons, Rinn, Schmirn, Schönberg, Tulfes und Vals festgelegt:

  1. 1. Der Brenner Basistunnel (BBT) verbindet auf einer Länge von 55 km durch den Alpenhauptkamm das österreichische Eisenbahnnetz im Raum Innsbruck mit dem italienischen im Raum Franzesfeste. In Österreich erfolgt seine Einbindung einmal in Innsbruck-Wilten am südlichen Ende des Hauptbahnhofs, zum anderen in zwei Schleifen unterirdisch im „Inntaltunnel“ der Eisenbahnumfahrung Innsbruck im Raum Aldrans. Beide Anbindungen sehen zugleich die kreuzungsfreie Überführung vom deutsch/österreichischen Rechtsfahrsystem in das italienische Linksfahrsystem vor.
  2. 2. Das System des BBT besteht aus zwei eingleisigen Tunnels (Radius 4,05 m) in einem Regelabstand von 70 m und einer Steigung von 6 ‰. Zwischen diesen liegt rund 12 m tiefer ein Entwässerungsstollen (Durchmesser 6,0 m). Alle 330 m werden die Fahrtunnels durch Querschläge verbunden, die eine Flucht und Evakuierung von Personen in die Gegenröhre ermöglichen. Im Abstand von rund 20 km werden Nothaltepunkte und Gleisverbindungen zwischen den Röhren geschaffen. Sie werden als Multifunktionsstellen (MFS) bezeichnet. In die MFS Innsbruck unter dem Nordabhang des Patscherkofels münden zugleich die beiden Einbindungen von Innsbruck Hauptbahnhof und der Umfahrung Innsbruck. Die MFS Steinach im Raum St. Jodok verfügt zusätzlich über eine Überholmöglichkeit. Beide MFS sind über seitliche Zugangstunnels erreichbar, deren Portale in der KG Vill westlich der Autobahn ca. 500 m nördlich der Europabrücke (Portal Ahrental) bzw. im Ortsteil Wolf der Marktgemeinde Steinach am Brenner liegen. Die Abzweigung von der Eisenbahnumfahrung Innsbruck wird ebenfalls durch einen Zugangstunnel von der Ampasser Landesstraße (L283) nahe der Autobahnrasstätte Ampass erschlossen. Der Inntaltunnel wird zwischen seinem Ostportal in Tulfes und der Abzweigung zum BBT mit einem begleitenden Rettungsstollen versehen, um auch hier ein Tunnelsicherheitsniveau nach dem Stand der Technik zu erreichen.
  3. 3. Der Bau des BBT erfolgt über die Zugangstunnel Ampass, Ahrental, Wolf (Nord und Süd), des begleitenden Rettungsstollens vom Portalvorplatz in Tulfes. Das Ausbruchmaterial wird in eigens angelegten Deponien in Ampass (Nord und Süd zusammen 754 000 m³), westlich der Brennerautobahn unweit des Zugangstunnelportals Ahrental (2,7 Mio. m³), nordwestlich des Parkplatzes Europabrücke (1,2 Mio. m³) und im Padastertal (7,7 Mio. m³) abgelagert. Über das öffentliche Verkehrsnetz wird das Material des Entwässerungsstollens im Abschnitt Sillschlucht-MFS Innsbruck und ein Teil des Materials aus den Vortrieben der Einbindung in die Umfahrung Innsbruck zur Deponie unweit des Zugangstunnelportals Ahrental bzw. nahe der Europabrücke verbracht. Dies übrige Material wird über die Zugangsstollen, den Entwässerungsstollen, Förderbänder und eigene Baustraßen zu den Deponien transportiert, wobei die Andienung der Deponie Padaster über einen eigens errichteten Zugangsstollen erfolgt.
  4. 4. Die großen Baustellen in Tulfes, Ampass/Egerdach, Ahrental und Wolf werden direkt über eigene Baustraßen mit der Autobahn verbunden. Die Baustelle Wolf wird durch den eigens angelegten Baustraßentunnel Saxen mit der Brenner Autobahn verbunden.
  5. 5. Der Bau der Einbindung in Innsbruck erfordert umfangreiche Umbauten im Bereich der Ausfahrtsgleise Süd des Hauptbahnhofs mit einer Reihe von Gleisprovisorien. Diese Baustelle wird über eine eigene Sillbrücke mit der Auffahrt zum Südring verbunden. Der Vortrieb der Fahrtunnels für die Einbindung Innsbruck erfolgt von Süden, das Material fällt daher am Tunnelportal Ahrental an.

(2) Der Trassenverlauf ist im Plan „Trassenverlauf für den Trassengenehmigungsbescheid gemäß § 3 HlG - Übersicht“ vom 29. Februar 2008, Plan Nr. 100 000-AU 000 000-TU-D0118-LP-03931-10, im Maßstab 1:25 000 ausgewiesen. Dieser Plan liegt beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (Eisenbahnbehörde), beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie in den in Abs. 1 angeführten Standortgemeinden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Vorläufige Trassensicherung

§ 2. (1) Die Rechtswirkungen des § 5a Abs. 5 HlG, wonach auf den im Geländestreifen liegenden Grundstücksteilen Neu-, Zu- und Umbauten nicht vorgenommen, keine Anlagen sonst errichtet oder geändert, keine Gewinnung mineralischer Rohstoffe aufgenommen sowie keine Deponien errichtet oder erweitert werden dürfen, bezieht sich auf nachstehende in den Plänen ausgewiesene Geländestreifen in der Stadtgemeinde Innsbruck, in der Marktgemeinde Steinach am Brenner und in den Gemeinden Aldrans, Ampass, Patsch und Tulfes:

  1. 1. Die Bereiche 75 m rechts und links der Tunnelachsen der Fahrtunnels, der Zufahrtstunnels Ampass, Ahrental und Wolf, des begleitenden Rettungstunnels der Eisenbahnumfahrung Innsbruck sowie des Entwässerungsstollens (Erkundungsstollens) Ahrental und seines Ausmündungsstollens in das Ausgleichsbecken „Kraftwerk Untere Sill“ und die Sill in Innsbruck soweit bei all diesen Tunnels oder Stollen die Überlagerung über Gradiente des Tunnels/Stollens nicht mehr als 150 m beträgt.
  2. 2. Den Bereich der offenen Trassenführung in Innsbruck sowie die Portalbereiche und Baustelleineinrichtungsflächen in Tulfes (Rettungstunnel Umfahrung Innsbruck), Zugangstunnel Ampass in Innsbruck KG. Amras, Portalbereiche und Baustelleineinrichtungsflächen in Innsbruck Hauptbahnhof und Eingang Sillschlucht in Innsbruck KG Wilten und KG Pradl, Portalbereich Zugangstunnel Ahrental in Innsbruck KG. Vill und in Patsch, Portalbereich Wolf in Steinach am Brenner. Weiters umfasst der Geländestreifen die Deponien Ampass Nord und Süd (KG. Ampass), Ahrental Süd (KG. Vill und Patsch), Europabrücke (KG. Schönberg) und Padastertal (KG. Steinach) und schließlich die Baustraßen in Ampass, Innsbruck Sillschlucht und Innsbruck Hauptbahnhof, Ahrental Süd, Lüftungsstollen Patsch, Baustraßentunnel Padastertal und Baustraße Padastertal, Baustraßen Wolf - Plon mit Baustraßentunnel Saxen sowie die Autobahnzu- und -abfahrten im Sinne des § 26 Abs. 2 Bundesstraßengesetz in Tulfes, Ampass, Ahrental und Plon.

(2) Die Geländestreifen nach Abs. 1 ist in den nachstehend angeführten, beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (Eisenbahnbehörde), beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie in den in § 1 Abs. 1 angeführten Standortgemeinden aufliegenden Plänen jeweils mit dem Maßstab 1:2 000 ausgewiesen:

  1. 1. Katasterlageplan mit Trassenverordnungsstreifen Blatt 1 von 12, Plan Nr. 101 000-AU 000 000-TU-D0118-LP-03889-10;
  2. 2. Katasterlageplan mit Trassenverordnungsstreifen Blatt 2 von 12, Plan Nr. 101 000-AU 000 000-TU-D0118-LP-03890-10;
  3. 3. Katasterlageplan mit Trassenverordnungsstreifen Blatt 3 von 12, Plan Nr. 101 000-AU 000 000-TU-D0118-LP-03910-10;
  4. 4. Katasterlageplan mit Trassenverordnungsstreifen Blatt 4 von 12, Plan Nr. 101 000-AU 000 000-TU-D0118-LP-03911-10;
  5. 5. Katasterlageplan mit Trassenverordnungsstreifen Blatt 5 von 12, Plan Nr. 101 000-AU 000 000-TU-D0118-LP-03400-10;
  6. 6. Katasterlageplan mit Trassenverordnungsstreifen Blatt 6 von 12, Plan Nr. 101 000-AU 000 000-TU-D0118-LP-04537-10;
  7. 7. Katasterlageplan mit Trassenverordnungsstreifen Blatt 7 von 12, Plan Nr. 101 000-AU 000 000-TU-D0118-LP-03900-10;
  8. 8. Katasterlageplan mit Trassenverordnungsstreifen Blatt 8 von 12, Plan Nr. 101 000-AU 000 000-TU-D0118-LP-03401-10;
  9. 9. Katasterlageplan mit Trassenverordnungsstreifen Blatt 9 von 12, Plan Nr. 101 000-AU 000 000-TU-D0118-LP-03402-10;
  10. 10. Katasterlageplan mit Trassenverordnungsstreifen Blatt 10 von 12, Plan Nr. 101 000-AU 000 000-TU-D0118-LP-03932-10;
  11. 11. Katasterlageplan mit Trassenverordnungsstreifen Blatt 11 von 12, Plan Nr. 101 210-AU 000 000-TU-D0140-LP.00337-10;
  12. 13. Katasterlageplan mit Trassenverordnungsstreifen Blatt 12 von 12, Plan Nr. 101 210-AU 000 000-TU-D0140-LP-00335-10.

Faymann

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)