279. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen geändert wird
Aufgrund der § 6 Abs. 4 und § 18 Z 2 des Bundesgesetzes über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 147/2006 und die Verordnung BGBl. II Nr. 13/2007, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen, BGBl. II Nr. 356/2001, wird wie folgt geändert:
1. § 2 entfällt.
2. Die bisherigen §§ 3 bis 6 erhalten die Bezeichnungen „§ 2.“ bis „§ 5.“.
3. Im nunmehrigen § 5 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“ und wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) Die Verordnung über die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen in der Fassung BGBl. II Nr. 279/2008 tritt mit 3. April 2009 in Kraft.“
Bartenstein
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)