96. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Hainersdorf, Großwilfersdorf, Bad Blumau, Altenmarkt bei Fürstenfeld und Fürstenfeld
Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 - BStG 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2006, wird verordnet:
Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der S 7 Fürstenfelder Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Hainersdorf, Großwilfersdorf, Bad Blumau, Altenmarkt bei Fürstenfeld und Fürstenfeld wird das aus den Lageplänen 1 bis 4, Plannummern 305 2319/10019/0-407/00000/S1/V bis 305 2319/10022/0-407/00000/S1/V, ersichtliche Gelände, das für die spätere Führung der Bundesstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.
Die vorerwähnten Lagepläne liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, sowie in den Gemeinden Hainersdorf, Großwilfersdorf, Bad Blumau, Altenmarkt bei Fürstenfeld und Fürstenfeld zur Einsicht auf.
Faymann
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