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BGBl III 151/2008

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

151. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs

151. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs (BGBl. III Nr. 51/2002, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 90/2007) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der

Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:

Argentinien

20. Oktober 2006

Belgien

30. März 2007

Chile

27. September 2007

Deutschland

8. Juni 2007

Estland

1. Februar 2008

Griechenland

17. Oktober 2007

Polen

2. Oktober 2007

Anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde hat Argentinien folgende Erklärung abgegeben:

Die Argentinische Republik wird jene Vorrechte und Immunitäten, wie sie im Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofes festgesetzt sind, verabschiedet am 23. Mai 1997 in New York, den Mitgliedern des Sekretariates des Internationalen Seegerichtshofes gewähren, die Staatsangehörige bzw. ständig wohnhaft in ihrem Hoheitsgebiet sind, in dem Ausmaß, wie es zur angemessenen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Im Hinblick auf steuerliche und zollrechtliche Angelegenheiten werden diese Mitglieder die innerstaatlichen Gesetze in ihrem Hoheitsgebiet zu befolgen haben.

Gusenbauer

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