139.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mazedonien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
[deutschsprachiger Abkommenstext siehe Anlagen]
[englischsprachiger Abkommenstext siehe Anlagen]
[mazedonischsprachiger Abkommenstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 9 Abs. 1 des Abkommens wurden am 14. März bzw. 27. August 2008 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. November 2008 in Kraft.
Anlage 1
deutschsprachiger Abkommenstext
Anlage 2
englischsprachiger Abkommenstext
Anlage 3
mazedonischsprachiger Abkommenstext
Gusenbauer
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