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BGBl III 88/2008

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

88. Änderungen des Protokolls zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken

88. Änderungen des Protokolls zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken

Änderungen des Protokolls zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, wird kundgemacht:

Durch Beschlüsse der Versammlung der Madrider Union im Rahmen der Verwaltungskörperkonferenzen (Governing Bodies) der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in den Jahren 2006 und 2007 wurde das Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (BGBl. III Nr. 32/1999) wie folgt geändert:

[Änderungen in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Änderungen in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Änderungen in französischer Sprache siehe Anlagen]

Anlage 1

Änderungen in deutscher Sprache (Übersetzung)  

Anlage 2

Änderungen in englischer Sprache  

Anlage 3

Änderungen in französischer Sprache 

Gusenbauer

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