86. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Luxemburg, welches das Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit (BGBl. Nr. 471/1975, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 35/2008) mit Wirkung vom 11. Oktober 1971 ratifiziert1 hat, am 9. Juli 2008 nachstehende Erklärung zu diesem Übereinkommen abgegeben:
Gemäß der Vereinbarung zur Auslegung von Art. 12 Abs. 2 des Übereinkommens, unterzeichnet am 2. April 2007, kündigt das Großherzogtum Luxemburg Kapitel I des Übereinkommens.
Die teilweise Kündigung des Übereinkommens wird mit 10. Juli 2009 wirksam.
Gusenbauer
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