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BGBl III 41/2008

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

41. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
(NR: GP XXIII RV 200 AB 245 S. 35. BR: AB 7782 S. 749.)

41. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[dänischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 30 Abs. 1 des Abkommens wurden am 27. März 2008 abgegeben; das Abkommen ist somit gemäß seinem Art. 30 Abs. 2 am selben Tag in Kraft getreten.

Mit dem Außerkrafttreten des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen (BGBl. Nr. 126/1962 und 340/1968), in der Fassung des Protokolls vom 29. Oktober 1970 (BGBl. Nr. 20/1972), verliert auch die auf diesen beruhende Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und dem Königlich Dänischen Finanzministerium über die Durchführung der Entlastung von den im Abzugsweg an der Quelle erhobenen Steuern von Dividenden und Zinsen (BGBl. Nr. 172/1972) ihre Geltung.

Anlage 1

daenischer Abkommenstext 

Anlage 2

deutscher Abkommenstext 

Gusenbauer

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