36. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die Diät-Rahmenverordnung geändert wird
Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes - LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2006, wird verordnet:
Die Diät-Rahmenverordnung, BGBl. II Nr. 162/2006, wird wie folgt geändert:
1. In der Anlage wird in der Spalte „Stoff“ bei der „Kategorie 1. Vitamine“ die Überschrift „FOLSÄURE“ durch die Überschrift „FOLATE“ ersetzt.
2. In der Anlage werden in der Spalte „Stoff“ bei der „Kategorie 1. Vitamine“ unter der Überschrift „FOLATE“ der Stoff „Calcium-L-methylfolat“ und in der Spalte „Alle LBE“ bei „Calcium-L-methylfolat“ ein „x“ eingefügt.
3. In der Anlage werden in der Spalte „Stoff“ bei der „Kategorie 2. Mineralstoffe“ unter der Überschrift „MAGNESIUM“ der Stoff „Magnesium L-aspartat“ und in der Spalte „LBMZ“ bei „Magnesium L-aspartat“ ein „x“ eingefügt.
3. In der Anlage werden in der Spalte „Stoff“ bei der „Kategorie 2. Mineralstoffe“ unter der Überschrift „EISEN“ der Stoff „Eisen-Bisglycinat“ und in der Spalte „Alle LBE“ bei „Eisen-Bisglycinat“ ein „x“ eingefügt.
4. In § 7 wird folgender Gedankenstrich angefügt:
„-Richtlinie 2006/34/EG der Kommission vom 21. März 2006 zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 2001/15/EG zwecks Aufnahme bestimmter Stoffe, ABl. Nr. L 83 vom 22. März 2006.“
Kdolsky
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