vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl II 29/2007

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

29. Kundmachung: Name, Abkürzung, Emblem und Flagge der Afrikanischen Union (AU) sowie Name, Abkürzung und Embleme der Neuen Partnerschaft für Afrikas Entwicklung (NEPAD)

29. Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen, die Abkürzung, das Emblem und die Flagge der Afrikanischen Union (AU) sowie den Namen, die Abkürzung und die Embleme der Neuen Partnerschaft für Afrikas Entwicklung (NEPAD)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 151/2005, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzung, das Emblem und die Flagge der Afrikanischen Union (AU) sowie der Name, die Abkürzung und die Embleme der Neuen Partnerschaft für Afrikas Entwicklung (NEPAD), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

Gorbach

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)