vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 31/2007

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

31. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

31. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande hat Kenia am 12. Februar 2007 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (BGBl. III Nr. 145/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 17/2007) hinterlegt und folgende zentrale Behörde bekannt gegeben:

ADOPTION COMMITTEE

Office of the Vice President and

Ministry of Home Affairs

Department of Children's Services

P.O. Box 46205 - 00100

NAIROBI

Gusenbauer

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)