100. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über die Übernahme von Personen mit illegalem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen)
[deutscher Abkommenstext siehe Anlagen]
[deutsches Durchführungsprotokoll siehe Anlagen]
[bosnischer Abkommenstext siehe Anlagen]
[bosnisches Durchführungsprotokoll siehe Anlagen]
[kroatischer Abkommenstext siehe Anlagen]
[kroatisches Durchführungsprotokoll siehe Anlagen]
[serbischer Abkommenstext siehe Anlagen]
[serbisches Durchführungsprotokoll siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 15 des Abkommens wurden am 16. Juni 2006 bzw. 16. Juli 2007 abgegeben; das Abkommen und das Protokoll zur Durchführung des Abkommens treten daher gleichzeitig mit 1. September 2007 in Kraft.
Anlage
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Deutsches Durchführungsprotokoll
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Bosnisches Durchführungsprotokoll
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Kroatisches Durchführungsprotokoll
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Serbisches Durchführungsprotokoll
Gusenbauer
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