39. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
[deutscher Vertragstext (Übersetzung) siehe Anlagen]
[englischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 27 Abs. 1 des Abkommens wurden am 1. September 2006 bzw. 22. März 2007 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung am 22. März 2007 in Kraft getreten.
Anlage
deutscher Vertragstext (Übersetzung)
Anlage
Gusenbauer
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