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BGBl III 3/2007

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

3. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, im Namen des Schweizer Bundesrates über den Schutz von militärisch klassifizierten Informationen

3. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, im Namen des Schweizer Bundesrates über den Schutz von militärisch klassifizierten Informationen

[Vereinbarungstext siehe Anlagen]

Die Vereinbarung ist gemäß Art. 15 Abs. 1 mit 1. Jänner 2007 in Kraft getreten.

Anlage

Vereinbarungstext 

Schüssel

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