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BGBl I 82/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

82. Bundesgesetz: Änderung des Verwertungsgesellschaftengesetzes 2006
(NR: GP XXII AB 1509 S. 153 . BR: AB 7565 S. 735 .)

82. Bundesgesetz, mit dem das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006, BGBl. I Nr. 9/2006, wird wie folgt geändert:

§ 42 Abs. 3 lautet:

„(3) Ist im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Bundesgesetzes einer Verwertungsgesellschaft in der Rechtsform des Vereins eine Betriebsgenehmigung erteilt, so hat sie innerhalb von drei Jahren ab In-Kraft-Treten dieses Gesetzes ihren Betrieb auf eine Genossenschaft oder Kapitalgesellschaft zu übertragen; auf die Übertragung sind §§ 6 und 39 sinngemäß anzuwenden. Bis zu diesem Zeitpunkt kann sie in der Rechtsform des Vereins weitergeführt werden.“

Fischer

Schüssel

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