vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl II 483/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

483. Verordnung: Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten/innen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren erbrachten Leistungen für das Jahr 2004

483. Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten/innen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren erbrachten Leistungen für das Jahr 2004

Auf Grund des § 47 Abs. 5 der Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96/1868, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 93/2006, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet:

Die Höhe der vom Bund nach § 47 Abs. 5 RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach § 45 RAO bestellten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO wird für das Jahr 2004 mit insgesamt 525 382,25 Euro festgesetzt.

Gastinger

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)