vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl II 272/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

272. Verordnung: Änderungen der Anlagen 2 und 3 der Wertpapier-Meldeverordnung - WPMVO

272. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Änderungen der Anlagen 2 und 3 der Wertpapier-Meldeverordnung - WPMVO

Auf Grund des § 10 Abs. 4 des Wertpapieraufsichtsgesetzes - WAG, BGBl. Nr. 753/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 48/2006, wird verordnet:

Die Wertpapier-Meldeverordnung - WPMVO, BGBl. II Nr. 258/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 168/2006, wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage 2 wird nach der Bezeichnung „613 Index-Zertifikate mit Underlying Währung und Optionsscheincharakter“ die Bezeichnung „615 Trust Preferred Securities (TPS) (aus verschiedenen Wertpapieren zusammengesetzte), ohne spezifische Zuordnung“ eingefügt.

2. In der Anlage 2 wird nach der Bezeichnung „616 Private Equity-Beteiligungen“ die Bezeichnung „617 Trust Preferred Securities (TPS) (aus verschiedenen Wertpapieren zusammengesetzte), aktienähnlich“ eingefügt.

3. In der Anlage 2 wird nach der Bezeichnung „617 Trust Preferred Securities (TPS) (aus verschiedenen Wertpapieren zusammengesetzte), aktienähnlich“ die Bezeichnung „618 Trust Preferred Securities (TPS) (aus verschiedenen Wertpapieren zusammengesetzte), rentenähnlich“ eingefügt.

4. In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AA0 Immobilien-Spezialfonds“ die Bezeichnung „AA5 New York/N.Y. - NASDAQ Stock Market/USA“ eingefügt.

5. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „AG4 London - EuroGlobal MTS/Großbritannien“ durch die Bezeichnung „AG4 London - EuroGlobal MTS“ ersetzt.

6. In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AG5 Warschau - MTS Poland/Polen“ die Bezeichnung „AG6 Wellington - New Zealand Exchange (NZX) - Alternative Market/Neuseeland“ eingefügt.

7. In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AG6 Wellington - New Zealand Exchange (NZX) - Alternative Market/Neuseeland“ die Bezeichnung „AG7 Reykjavik - Iceland Stock Exchange (ICEX) - Alternative Market/Island“ eingefügt.

8. In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AG7 Reykjavik - Iceland Stock Exchange (ICEX) - Alternative Market/Island“ die Bezeichnung „AG8 Stockholm - Nordic Growth Market (NGM) - NDX (Nordic Dervatives Exchange)/Schweden“ eingefügt.

9. In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AG8 Stockholm - Nordic Growth Market (NGM) - NDX (Nordic Dervatives Exchange)/Schweden“ die Bezeichnung „AG9 Lysaker - Nord Pool/Norwegen“ eingefügt.

10. In der Anlage 3 wird nach der Bezeichnung „AG9 Lysaker - Nord Pool/Norwegen“ die Bezeichnung „AH2 Brüssel - Euronext Bruxelles - Alternext/Belgien“ eingefügt.

11. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „186 Warenterminbörse Hannover - WTB/Bundesrepublik Deutschland“ durch die Bezeichnung „186 Hannover - RMX Risk Management Exchange/Bundesrepublik Deutschland“ ersetzt.

12. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „211 Stockholm - Pml (Penningmarknadsinformation)/Schweden“ durch die Bezeichnung „211 Stockholm - Pml (Penningmarknadsinformation)/Schweden - deaktiviert zum 22.05.2006“ ersetzt.

13. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „212 Stockholm - Pml (Penningmarknadsinformation) - Terminer/Schweden“ durch die Bezeichnung „212 Stockholm - Pml (Penningmarknadsinformation) - Terminer/Schweden - deaktiviert zum 22.05.2006“ ersetzt.

14. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „669 Wellington - New Zealand Stock Exchange (NZSE)/Neuseeland“ durch die Bezeichnung „669 Wellington - New Zealand Exchange (NZX)/Neuseeland“ ersetzt.

15. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „730 Reykjavik - Iceland Stock Exchange - Main List/Island“ durch die Bezeichnung „730 Reykjavik - Iceland Stock Exchange (ICEX) listed (Main List)/Island“ ersetzt.

16. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „760 Reykjavik - Iceland Stock Exchange - Growth List/Island“ durch die Bezeichnung „760 Reykjavik - Iceland Stock Exchange - Growth List/Island - deaktiviert zum 02.05.2006“ ersetzt.

17. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „761 Reykjavik - Iceland Stock Exchange/Island“ durch die Bezeichnung „761 Reykjavik - Iceland Stock Exchange (ICEX)/Island“ ersetzt.

18. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „781 NASD - NASDAQ National Market System (NMS)/USA“ durch die Bezeichnung „781 New York/N.Y. - NASDAQ Stock Market - National Market (NNM)/USA“ ersetzt.

19. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „782 New York - NASDAQ SmallCap Market (NSC)/USA“ durch die Bezeichnung „782 New York/N.Y. - NASDAQ Stock Market - SmallCap Market (NSC)/USA“ ersetzt.

20. In der Anlage 3 wird die Bezeichnung „917 Wellington - New Zealand Stock Exchange (NZSE) - New Capital Market (NCM)/Neuseeland“ durch die Bezeichnung „917 Wellington - New Zealand Stock Exchange (NZSE) - New Capital Market (NCM)/Neuseeland - deaktiviert zum 02.05.2006“ ersetzt.

21. Dem § 14 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) Die Anlagen 2 und 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 272/2006 treten mit 1. August 2006 in Kraft.“

Pribil Traumüller

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)