77. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zur Änderung der Verordnung von Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung und Verbreitung der Geflügelpest durch Wildvögel (Änderung der Geflügelpest-Risikogebietsverordnung 2006)
Auf Grund der §§ 1 Abs. 5 und 6, 2c, 7 und 8 des Tierseuchengesetzes (TSG), RGBl. Nr. 177/1909, zuletzt geändert durch das Veterinärrechtsänderungsgesetz 2005, BGBl. I Nr. 67/2005, wird verordnet:
§ 1. Der Anhang A der Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zur Festlegung von Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung und Verbreitung der Geflügelpest durch Wildvögel, BGBl. II Nr. 75/2006, wird durch den Anhang zu dieser Verordnung ersetzt.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 18. Februar 2006 in Kraft.
Anhang A
Gebiete mit besonderen Risikofaktoren
sind das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich
Rauch-Kallat
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