120. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch deren Vertretungsbehörden hinsichtlich der Erteilung von Visa für den Flughafentransit (Visum A), zur Durchreise (Visum B) und zum kurzfristigen Aufenthalt (Visum C)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages, dessen Art. 1, erster Absatz, verfassungsändernd ist, wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[slowenischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 7 des Abkommens wurden am 26. Juli 2005 bzw. 11. Jänner 2006 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. April 2006 in Kraft getreten.
Anlage
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Schüssel
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