71. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Errichtung von vorgeschobenen Grenzabfertigungsstellen auf den Bahnhöfen Wien-Südbahnhof, Hohenau, Breclav und Brno-hlavni nadrazi/ Brünn-Hauptbahnhof sowie über die Grenzabfertigung während der Fahrt auf der Strecke zwischen den Bahnhöfen Wien-Südbahnhof und Brno-hlavni nadrazi/Brünn- Hauptbahnhof
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[tschechischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 5 Abs. 1 mit 1. Februar 2006 in Kraft getreten.
Anlage
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Schüssel
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