49. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M168 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von gebrauchsfertigen pharmazeutischen Produkten
Die Multilaterale Vereinbarung M168 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von gebrauchsfertigen pharmazeutischen Produkten (BGBl. III Nr. 26/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 25/2006) wurde von den Niederlanden am 9. Februar 2006 unterzeichnet.
Schüssel
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