244. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Akkreditierung der Österreichischen Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal Ges.m.b.H. zur Zertifizierung von Personen
Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Akkreditierungsgesetzes - AkkG, BGBl. Nr. 468/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 85/2002, wird verordnet:
§ 1. Die Österreichische Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal Ges.m.b.H. mit Sitz in 1031 Wien, Faradaygasse 3, wird als Stelle, die Personen zertifiziert (gemäß ÖNORM EN ISO/IEC 17024), akkreditiert.
§ 2. Die Zertifizierungsbefugnis umfasst die Zertifizierung von Wärmepumpeninstallateuren gemäß dem eigenen Zertifizierungsprogramm unter Berücksichtigung der EN 133131 und der EN 3782 in der geltenden Fassung.
§ 3. Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten.
Bartenstein
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)