183. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M163 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von ungereinigten leeren Verpackungen der Klasse 2
Die Multilaterale Vereinbarung M163 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von ungereinigten leeren Verpackungen der Klasse 2 (BGBl. III Nr. 149/2004, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 168/2005) wurde von der Schweiz am 7. Juni 2005 unterzeichnet.
Schüssel
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