127. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Berichtigung von Verlautbarungen im Bundesgesetzblatt
Auf Grund des § 10 des Bundesgesetzblattgesetzes - BGBlG, BGBl. I Nr. 100/2003, wird kundgemacht:
Das Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe, BGBl. III Nr. 22/2005, wird wie folgt berichtigt:
In der deutschen Übersetzung lautet es
1. im vierten Absatz statt „Anschaffung“ richtig „Abschaffung“,
2. in Artikel 6 statt „Ein Mitgliedstaat kann“ richtig „Ein Mitgliedstaat des Europarats kann“ und statt „Ratifikations-, Annahme oder Genehmigungsurkunden“ richtig „Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden“,
3. in Artikel 7 statt „Ratifikations-, Annahme oder Genehmigungsurkunde“ richtig „Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde“,
4. in Artikel 8 statt „der Europarats“ richtig „des Europarats“ und statt „Ratifikations-, Annahme oder Genehmigungsurkunde“ richtig „Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde“,
5. im vorletzten Absatz statt „dieses Protokolls“ richtig „dieses Protokoll“.
Schüssel
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