51. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die polizeiliche Zusammenarbeit
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
[Deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[Slowenischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 40 Abs. 1 des Vertrags wurden am 7. Mai 2004 bzw. 21. März 2005 abgegeben; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 40 Abs. 1 mit 1. Mai 2005 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Schüssel
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