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BGBl III 47/2005

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

47. Kundmachung: Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten

47. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende Staaten ihre Ratifikationsurkunde bzw. Beitrittsurkunde zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (BGBl. III Nr. 92/2002) hinterlegt:

Vertragsstaaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bzw. Beitrittsurkunde:

Afghanistan

24. September 2003

Argentinien

10. September 2002

Aserbaidschan

3. Juli 2002

Bahrain

21. September 2004

Belgien

6. Mai 2002

Belize

1. Dezember 2003

Benin

31. Jänner 2005

Bolivien

22. Dezember 2004

Bosnien u. Herzegowina

10. Oktober 2003

Botsuana

4. Oktober 2004

Brasilien

27. Jänner 2004

Chile

31. Juli 2003

Costa Rica

24. Jänner 2003

Dänemark

27. August 2002

Deutschland

13. Dezember 2004

Dominica

20. September 2002

Ecuador

7. Juni 2004

El Salvador

18. April 2002

Eritrea

16. Februar 2005

Finnland

10. April 2002

Frankreich

5. Februar 2003

Griechenland

22. Oktober 2003

Guatemala

9. Mai 2002

Honduras

14. August 2002

Irland

18. November 2002

Italien

9. Mai 2002

Jamaika

9. Mai 2002

Japan

2. August 2004

Kambodscha

16. Juli 2004

Kap Verde

10. Mai 2002

Kasachstan

10. April 2003

Katar

25. Juli 2002

Kirgisistan

13. August 2003

Korea-Republik

24. September 2004

Kroatien

1. November 2002

Kuwait

26. August 2004

Lesotho

24. September 2003

Libyen

29. Oktober 2004

Liechtenstein

4. Februar 2005

Litauen

20. Februar 2003

Luxemburg

4. August 2004

Madagaskar

22. September 2004

Malediven

29. Dezember 2004

Mali

16. Mai 2002

Malta

9. Mai 2002

Marokko

22. Mai 2002

Mazedonien

12. Jänner 2004

Mexiko

15. März 2002

Moldau

7. April 2004

Mongolei

6. Oktober 2004

Mosambik

19. Oktober 2004

Namibia

16. April 2002

Norwegen

23. September 2003

Oman

17. September 2004

Paraguay

27. September 2002

Peru

8. Mai 2002

Philippinen

26. August 2003

Portugal

19. August 2003

Ruanda

23. April 2002

Schweden

20. Februar 2003

Schweiz

26. Juni 2002

Senegal

3. März 2004

Serbien u. Montenegro

31. Jänner 2003

Sierra Leone

15. Mai 2002

Slowenien

23. September 2004

Spanien

8. März 2002

Syrien

17. Oktober 2003

Tadschikistan

5. August 2002

Tansania

11. November 2004

Timor-Leste

2. August 2004

Tschad

28. August 2002

Tunesien

2. Jänner 2003

Türkei

4. Mai 2004

Uganda

6. Mai 2002

Uruguay

9. September 2003

Venezuela

23. September 2003

Vereinigtes Königreich

24. Juni 2003

Vereinigte Staaten

23. Dezember 2002

Anlässlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde bzw. Beitrittsurkunde haben nachstehende Staaten folgende Erklärungen abgegeben:

Afghanistan

Gemäß dem Dekret No. 20 vom 25. Mai 2003 über die freiwillige Aufnahme in die Afghanische Volksarmee, das von Hamed Karzi, dem Staatsoberhaupt Afghanistans unterzeichnet wurde, ist das Mindestalter für die Einziehung von afghanischen Bürgern zum aktiven Militärdienst auf 22 bis 28 Jahre begrenzt. Jede Einziehung von Personal in die afghanische Volksarmee erfolgt freiwillig und nicht gewaltsam oder zwangsweise.

Argentinien

Die Argentinische Republik erklärt, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den Streitkräften 18 Jahre beträgt.

Aserbaidschan

Die Republik Aserbaidschan erklärt gemäss Art. 3 des Protokolls, dass nach dem Gesetz über den Militärdienst der Republik Aserbaidschan vom 3. November 1992 die Bürger der Republik Aserbaidschan und andere Personen, die die festgelegten Bedingungen zur Ausübung des Militärdienstes erfüllen, vom Alter von 17 Jahren an in den aktiven Dienst an der Militärschule für Kadetten freiwillig eintreten und aufgenommen werden können. Die in der Republik Aserbaidschan geltenden Gesetze garantieren, dass niemand gewaltsam oder zwangsweise zum Militärdienst herangezogen wird und die Rekrutierung mit Zustimmung der Eltern oder gesetzlichen Vertreter der betreffenden Person erfolgt, dass die betreffenden Personen über die ihnen im Rahmen dieses Dienstes obliegenden Pflichten informiert werden und Unterlagen, aus denen ihr Alter hervorgeht, vorzulegen sind, bevor sie in die nationalen Streitkräfte aufgenommen werden.

Bahrain

Die Regierung des Königreichs Bahrain erklärt gemäss Art. 3 Abs. 2 des Protokolls, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den Streitkräften Bahrains 18 Jahre beträgt.

Belgien

  1. 1. Das Königreich Belgien erklärt gemäss Art. 3 Abs. 2 und unter Bezugnahme auf Art. 3 Abs. 5, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den belgischen Streitkräften nicht weniger als 18 Jahre beträgt.
  1. 2. Die Regierung des Königreichs Belgien erklärt, dass es nach belgischem Recht absolut verboten ist, dass eine Person unter einem Alter von 18 Jahren in Kriegszeiten und in Friedenszeiten an friedenserhaltenden Operationen oder an irgendeiner Form eines bewaffneten Engagements teilnimmt. Überdies sind Nichtregierungsmilizen verboten, unabhängig vom Alter der betroffenen Personen.
  1. 3. Die Regierung des Königreichs Belgien wird einem Ersuchen um gerichtliche Zusammenarbeit dort nicht nachkommen, wo dies zur Diskriminierung von Regierungs- und Nichtregierungskräften unter Verletzung des Grundsatzes des humanitären Völkerrechts der Gleichheit der Konfliktparteien führen würde, einschließlich im Fall eines bewaffneten Konflikts nichtinternationalen Charakters.

Belize

Die Regierung von Belize erklärt gemäß Artikel 3 des Fakultativprotokolls, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zum Militärdienst in Belize 16 Jahre beträgt. Bei der Einziehung von Personen zwischen 16 und 18 Jahren müssen die folgenden Grundsätze beachtet werden:

  1. 1. Eine solche Einziehung muss tatsächlich freiwillig sein und ein verlässlicher Altersnachweis muss erbracht werden;
  1. 2. Diese Personen müssen die Zustimmung der Eltern oder des Vormunds erhalten;
  1. 3. Diese Personen müssen vor der Einziehung ausreichend über die mit dem Militärdienst verbundenen Pflichten informiert werden;
  1. 4. Diese Personen können sich innerhalb des ersten Monats nach Einziehung vom Militärdienst zurückziehen.

Benin

Die Republik Benin erklärt, dass das Mindestalter für die Einziehung Freiwilliger zu den Streitkräften und zur Gendarmerie 18 Jahre beträgt (vgl. Art. 13 des Gesetzes No. 63-5 vom 30. Mai 1963 über die Einziehung zum Militärdienst in der Republik Benin). Die Schutzmaßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass eine solche Einziehung nicht gewaltsam oder zwangsweise erfolgt, sind folgende:

  1. a) Der Prozess der Einziehung zu den Streitkräften Benins und zur Gendarmerie wird durch Ausschreibung in der nationalen Presse und in den Medien für junge Leite eingeleitet;
  1. b) Die Einziehungsunterlagen bestehen unter anderem aus einer Geburtsurkunde, einer Schulbesuchs- und/oder Lehrlingsbestätigung;
  1. c) Die Einberufung der jungen Personen erfolgt öffentlich, auf einem Sportgelände oder einem ähnlichen Ort;
  1. d) Alle Rekruten müssen sich einer genauen medizinischen Untersuchung unterziehen.

Bolivien

Bolivien erklärt, dass nach der geltenden Gesetzgebung das Mindestalter für die Einziehung zum Militärdienst 18 Jahre beträgt. Ein vormilitärischer Dienst besteht als freiwillige Alternative ab dem Alter von 17 Jahren.

Bosnien und Herzegowina

Der Staat Bosnien und Herzegowina wird keine freiwillige Einziehung zu seinen nationalen Streitkräften von Personen unter 18 Jahren gestatten. Eine solche Bestimmung enthält das Gesetz über die Verteidigung der Föderation Bosnien und Herzegowina (Gesetzblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina No. 15/96, 23/02, 18/03) und das Gesetz über die Armee der Republika Srpska (Gesetzblatt der Republika Srpska No. 31/96 und 96/01) und entspricht dem von Bosnien und Herzegowina ratifizierten Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes.

Botsuana

Die Regierung der Republik Botsuana erklärt gemäss Art. 3 Abs. 2 des Protokolls, dass

  1. a) es keine verpflichtende Einziehung zu den Verteidigungskräften gibt.
  1. b) der Rekrutierungsprozess zu den Verteidigungskräften durch Ausschreibung in der nationalen Presse eingeleitet wird, wobei ein Mindestalter von 18 Jahren eine der Pflichtvoraussetzungen ist.
  1. c) die Einberufung aller Rekruten öffentlich durchgeführt wird.
  1. d) alle Rekruten einen Identitätsausweis, aus dem ihr Geburtsdatum hervorgeht, ein Schulabschlusszeugnis und falls erforderlich andere Zeugnisse vorweisen müssen.
  1. e) alle Rekruten einer eingehenden medizinischen Untersuchung unterzogen werden, in welcher körperliche Unreife festgestellt würde und jede Person, die als für zu jung erachtet wird, routinemäßig vom Militärdienst zurückgewiesen wird.

Brasilien

Die Regierung Brasiliens erklärt hinsichtlich Artikel 3 Abs. 2 des Fakultativprotokolls, dass gemäß Artikel 143 der Bundesverfassung der Militärdienst laut Gesetz verpflichtend ist. Die Verfassung sieht auch vor, dass es in der Zuständigkeit der Streitkräfte liegt, wie gesetzlich vorgesehen, jene einem anderen Dienst zuzuteilen, die in Friedenszeiten nach der Einberufung Gewissenskonflikte geltend machen. Frauen und Geistliche sind in Friedenszeiten vom verpflichtenden Militärdienst ausgenommen, haben aber andere durch Gesetz bestimmte Pflichten. Gemäß dem Gesetz über den Militärdienst (Gesetz Nr. 4375 vom 17. August 1964) beginnt die Wehrdienstpflicht in Friedenszeiten am 1. Jänner des Jahres, in dem der Bürger 18 Jahre alt wird (Artikel 5). Gemäß der Verordnung über den Militärdienst (Verordnung Nr. 57 654 vom 20. Jänner 1966), können sich Bürger freiwillig zum Militärdienst melden, sofern sie ein Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben (Art. 41 Abs. 1 und Art. 49 Abs. 4). Sie können jedoch erst ab dem 1. Jänner jenes Jahres, in dem sie das 17. Lebensjahr vollenden, zum freiwilligen Militärdienst angenommen werden (Artikel 127). Die Annahme Freiwilliger in den Militärdienst unterliegt einer speziellen Genehmigung der Streitkräfte (Gesetz über den Militärdienst Art. 27). Gemäß der Verordnung über den Militärdienst endet die Militärdienstunfähigkeit mit dem Datum der Vollendung des 17. Lebensjahres. Freiwillige, die nach dem Gesetz über die Eingliederung und Aufnahme in den Militärdienst noch nicht das 17. Lebensjahr vollendet haben, müssen eine schriftliche Zustimmung der Eltern oder des Vormunds beibringen (Art. 239).

Chile

Die Regierung Chiles erklärt, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den nationalen Streitkräften nach dem nationalen Recht 17 oder 18 Jahre beträgt und ausnahmsweise Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, unter vorheriger Zustimmung des Generaldirektors des Generaldirektorats für die nationale Mobilisierung im Ministerium für nationale Verteidigung und der Zustimmung der Eltern oder des Vormunds für einen kürzeren Zeitraum an solchen Programmen teilnehmen können.

Costa Rica

Art. 12 der Verfassung der Republik Costa Rica verbietet die Armee als dauerhafte Institution. Eine Erklärung nach Art. 3 Abs. 2 des Protokolls erübrigt sich daher.

Dänemark

Dänemark erklärt, dass das dänische Recht die Einziehung von Personen unter 18 Jahren zu den bewaffneten Streitkräften nicht gestattet.

Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland erklärt, dass sie ein Mindestalter von 17 Jahren als bindend für die freiwillige Rekrutierung von Soldaten in ihre Streitkräfte im Sinne von Art. 3 Abs. 2 dieses Protokolls betrachtet. Personen unter 18 Jahren werden ausschließlich zum Zweck des Beginns der Militärausbildung in die Streitkräfte aufgenommen.

Der Schutz von Freiwilligen unter 18 Jahren, die in die Streitkräfte eintreten wollen, ist durch das Erfordernis der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters und das zwingende Erfordernis der Vorlage eines Identitätsausweises oder Reisepasses als verlässlichen Altersnachweis sichergestellt.

Dominica

  • Das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den Polizeikräften (es gibt keine nationalen Streitkräfte) beträgt gemäss Kapitel 14:01 Abschnitt 5 (a) des Polizeigesetzes 18 Jahre.
  • Die Einziehung erfolgt ausschließlich durch eine staatlich anerkannte Stelle.
  • Die Zustimmung des Rekruten ist freiwillig und wird durch die Unterzeichnung einer Erklärung bezeugt.
  • Vor der Einziehung erfolgt eine Orientierungsphase mit der Option des freiwilligen Rücktritts.

Ecuador

Die Regierung der Republik Ecuador erklärt hiermit, dass der Militärdienst nach der Verfassung verpflichtend ist. Bürger, die Gewissenskonflikte aus moralischen, religiösen oder philosophischen Gründen geltend machen, leisten einen Zivildienst, wie im Gesetz vorgesehen.

Art. 5 des Gesetzes über den verpflichtenden Militärdienst legt fest, dass die Wehrpflicht für ecuadorianische Staatsangehörige mit dem 18. Lebensjahr beginnt und mit dem 55. Lebensjahr endet. Der Zeitraum zwischen dem 18. und 55. Lebensjahr wird „Militäralter“ genannt.

El Salvador

Die Regierung der Republik El Salvador erklärt gemäss Art. 3 Abs. 2 des Fakultativprotokolls, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den nationalen Streitkräften gemäss den Art. 2 und 6 des salvadorianischen Gesetzes über den Militärdienst und die Reservetruppen der Streitkräfte El Salvadors 16 Jahre beträgt. Die zuständigen salvadorianischen Behörden haben die folgenden Schutzmaßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass der Militärdienst freiwillig erfolgt:

  • Minderjährige ab 16 Jahren müssen bei der Behörde für Einberufung und Reserve oder einer ihrer Unterbehörden einen schriftlichen Antrag einbringen, in dem sie unmissverständlich erklären, dass sie ihren Militärdienst ableisten wollen;
  • Vorlage des Originals der Geburtsurkunde oder des Identitätsausweises für Minderjährige;
  • Vorlage eines Schriftstückes, in dem die Eltern, der Vormund oder gesetzliche Vertreter des Minderjährigen erklären, dass sie Kenntnis von dem Antrag haben und ihm zustimmen, all dies gemäss den Bestimmungen von Art. 106 Abschnitt II des Familienrechts;
  • Die Annahme des Antrags hängt von den Erfordernissen des Militärdienstes ab.

Eritrea

Der Staat Eritrea erklärt, dass das Mindestalter für die Einziehung von Personen zu den Streitkräften 18 Jahre beträgt.

Finnland

Die finnische Regierung erklärt gemäss Art. 3 Abs. 2 des Fakultativprotokolls, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den nationalen Streitkräften 18 Jahre beträgt. Dieses Mindestalter gilt sowohl für den Militärdienst von Männern als auch für den freiwilligen Dienst von Frauen.

Frankreich

Frankreich erklärt hiermit, dass es nur Freiwillige einzieht, die das 17. Lebensjahr vollendet haben und die über die mit dem Militärdienst verbundenen Rechte und Pflichten informiert wurden und dass die Einziehung von Rekruten unter 18 Jahren nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters gültig ist.

Griechenland

Griechenland erklärt gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Fakultativprotokolls, dass das vom nationalen Recht vorgesehene Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den griechischen Streitkräften 18 Jahre beträgt.

Guatemala

Die Regierung der Republik Guatemala erklärt gemäss Art. 3 Abs. 2 des Fakultativprotokolls, dass Guatemala die Einziehung von Personen unter 18 Jahren in seine Streitkräfte im Rahmen der Wehrpflicht nicht gestatten wird, und dass es gemäss Art. 3 Abs. 4 des Fakultativprotokolls zu einem späteren Zeitpunkt die Schutzmaßnahmen erläutern, mit denen sichergestellt wird, dass eine solche Einziehung nicht gewaltsam oder zwangsweise erfolgt.

Honduras

In dem Bestreben, den Anwendungsbereich dieses Protokolls zu präzisieren, erklärt die Regierung der Republik Honduras anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde gemäss Art. 3, dass

  1. I. nach dem geltenden Recht des Staates Honduras das Mindestalter für den freiwilligen Dienst in den Streitkräften unter Berücksichtigung des Bildungs-, sozialen, humanitären und demokratischen Systems des Landes 18 Jahre beträgt.
  1. II. Dieses Übereinkommen wird dem Souveränen Nationalkongress gemäss Art. 205 Abs. 30 der Verfassung der Republik zur Prüfung vorgelegt.

Irland

Irland erklärt gemäss Art. 3 Abs. 2 des Fakultativprotokolls:

Im allgemeinen beträgt das Mindestalter für die Einziehung zu den Irischen Streitkräften 17 Jahre. Eine Ausnahme besteht für Lehrlinge, die im Alter von 16 Jahren eingezogen werden können. Lehrlingen werden jedoch keine militärischen Pflichten übertragen bis sie ihre bis zu vier Jahre dauernde Ausbildung abgeschlossen haben, zu welchem Zeitpunkt sie alle das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Irland hat die nachstehend angeführten Schutzmaßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Einziehung von Personen unter 18 Jahren nicht gewaltsam oder zwangsweise erfolgt:

Jede Einziehung zu den irischen Streitkräften erfolgt freiwillig. Irland praktiziert keine zwangsweise Einziehung und Rekrutierungskampagnen sind informeller Natur. Bewerber müssen eine Bewerbung ausfüllen und werden auf Grundlage ihrer Eignung ausgewählt. Bewerber, denen eine Stelle angeboten wird, sind nicht verpflichtet, diese anzunehmen.

Alle Bewerber müssen einen Altersnachweis erbringen. Alle unverheirateten Bewerber unter 18 müssen eine schriftliche Zustimmung eines Elternteils oder Vormunds haben. In Irland wird die Volljährigkeit entweder im Alter von 18 Jahren oder anlässlich Eheschließung, wenn diese unter diesem Alter erfolgt, erreicht. Nach irischem Recht darf eine Person unter 18 Jahren keine gültige Ehe schließen, wenn nicht eine Ausnahme vom zuständigen Kreis- oder Obergericht erteilt wird.

Italien

Die Regierung der Italienischen Republik erklärt gemäss Art. 3,

  • dass die italienischen Bestimmungen betreffend die Einziehung Freiwilliger ein Mindestalter von 17 Jahren für Personen vorsehen, die im Rahmen der Wehrpflicht einen Antrag auf vorgezogene Ableistung des Militärdienstes stellen oder die sich freiwillig zum Militärdienst melden (Militärdienst auf verkürzter und Jahresbasis)
  • dass die geltenden Bestimmungen die Anwendung der in Art. 3 Abs. 3 des Fakultativprotokolls vorgesehenen Schutzmaßnahmen bei der Einziehung Freiwilliger gewährleisten, unter anderem hinsichtlich des Erfordernisses der Zustimmung der Eltern oder des Vormundes des Rekruten.

Jamaika

Jamaika erklärt hiermit gemäss Art. 3 Abs. 2 des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, dass

  1. 1. das Mindestalter für die Einziehung Freiwilliger zu den Streitkräften Jamaikas 18 Jahre beträgt.
  1. 2. die Streitkräfte Jamaikas nach dem Gesetz von 1962 über die Landesverteidigung (reguläre Einziehung zu den Streitkräften und Dienstvorschriften) die nachstehend angeführten Schutzmaßnahmen ergriffen haben, um sicherzustellen, dass die Einziehung von Personen unter 18 Jahren nicht gewaltsam oder zwangsweise erfolgt:
    1. a) Jede Einziehung zu den Streitkräften Jamaikas erfolgt freiwillig. Jede Person, die in die Streitkräfte Jamaikas eintreten will, muss gemäss Abschnitt 5 des genannten Gesetzes einen entsprechenden Antrag mit einem eigens dafür vorgesehenen Formular (Notice Paper) stellen.
    1. b) Bei der Ausgabe des Formulars wird dem Antragsteller mitgeteilt, dass er sich mit falschen Angaben strafbar macht.
    1. c) Der für die Einziehung verantwortliche Beamte hat sich davon zu vergewissern, dass der Freiwillige das 18. Lebensjahr vollendet hat.
    1. d) Der für die Einziehung verantwortliche Beamte muss der antragstellenden Person die in dem Formular gestellten Fragen vorlesen oder sie von der Person vorlesen lassen, um sich zu vergewissern, dass alle Fragen ordnungsgemäss beantwortet worden sind.
    1. e) Für Freiwillige ab siebzehneinhalb Jahren ist eine schriftliche Zustimmung der Eltern erforderlich. Personen dieser Altersgruppe dürfen vor Vollendung des 18. Lebensjahres keine militärische Ausbildungsanstalt abschließen.
  1. 3. Die Antragsteller müssen vor der Aufnahme in den Militärdienst einen verlässlichen Altersnachweis in Form eines gesetzlich anerkannten Dokuments, das ist das Original oder eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde, erbringen. Wenn die Streitkräfte Jamaikas dem Bewerber eine bestimmte Stelle anbieten, ist er oder sie nicht verpflichtet, diese anzunehmen.

Japan

Die Regierung Japans erklärt gemäss Art. 3 Abs. 2 des Fakultativprotokolls Folgendes:

Die Regierung Japans zieht entsprechend den einschlägigen Gesetzen und sonstigen Vorschriften nur Personen in und über einem Mindestalter von 18 Jahren zu den japanischen Selbstverteidigungskräften ein mit Ausnahme der Fälle von Studenten zur Ausbildung an den Schulen der japanischen Selbstverteidigungskräfte (in der Folge „Jungkadetten“ genannt), die unter die in Art. 3 Abs. 5 des Fakultativprotokolls genannten „Schulen“ fallen.

Das Mindestalter für die Einziehung von Jungkadetten ist 15 Jahre.

Die Schutzmaßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass eine solche Einziehung nicht gewaltsam oder zwangsweise erfolgt, sind in Japan folgende:

  1. 1. Gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die japanischen Selbstverteidigungskräfte (Gesetz No. 165/1954) basiert die Einziehung von Personal zu den japanischen Selbstverteidigungskräften einschließlich der Jungkadetten auf einer Untersuchung und Auswahl, und es ist verboten, Mittel wie Drohung, Zwang oder ähnliche Mittel mit der Absicht der Verwirklichung der unrechtmäßigen Einziehung von Mitgliedern anzuwenden.
  1. 2. Vor der Einziehung von Jungkadetten ist gemäss der Verordnung über die Einziehung von Studenten zu den japanischen Selbstverteidigungskräften (Japanische Verteidigungsagenturverordnung No. 51/1955) Folgendes zu bestätigen:
    1. 1) Zustimmung zur Einziehung durch den erziehungsberechtigten Elternteil oder Vormund des Jungkadetten,
    1. 2) Vollständige Informierung des künftigen Jungkadetten über seine Pflichten,
    1. 3) Beglaubigter Altersnachweis für den Jungkadetten, der bestätigt, dass dieser über 15 Jahre alt ist.

Kambodscha

Gemäß Art. 42 des Gesetzes über den allgemeinen Status der Königlich Kambodschanischen Streitkräfte können kambodschanische Staatsangehörige beider Geschlechter nach Vollendung des 18. Lebensjahres in die Streitkräfte aufgenommen oder zu diesen eingezogen werden.

Kap Verde

Die Republik Kap Verde erklärt im Namen der kapverdischen Regierung, dass das Mindestalter für die besondere Einziehung Freiwilliger zu den kapverdischen Streitkräften gemäss Art. 31 des Dekrets Nr. 6/93 vom 24. Mai 1993, veröffentlicht im Gesetzblatt Nr. 18 Reihe I, 17 Jahre beträgt. Die Verordnung Nr. 37/96 vom 30. September 1986, veröffentlicht im Gesetzblatt Nr. 32 Reihe I, die die im oben genanten Dekret enthaltenen Bestimmungen näher ausführt, legt in Art. 60 Folgendes fest:

Die besondere Einziehung gilt für Personen, die sich selbständig und aus freiem Willen entschlossen haben, Militärdienst unter den folgenden Voraussetzungen zu leisten:

  1. a) Sie haben das Mindestalter von 18 Jahren erreicht.
  1. b) Sie haben die Zustimmung ihrer Eltern oder ihres Vormundes.
  1. c) Sie verfügen über die für die Ableistung des Militärdienstes erforderliche seelische und körperliche Reife.

Art. 17 des Dekrets Nr. 6/93 sowie die Art. 29 und 63 der Verordnung Nr. 37/96 bestimmen, dass Personen, die eingezogen werden, ausführlich über die mit dem Militärdienst verbundenen Verpflichtungen durch eine vom Generalstab der Streitkräfte erstellte Dokumentation informiert werden.

Laut Art. 28 der genannten Verordnung müssen alle Freiwilligen vor ihrer Einziehung einen verlässlichen Nachweis ihrer Identität durch Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses erbringen.

Obwohl Art. 8 des Dekrets Nr. 6/93 vorsieht, dass das Mindest- bzw. Höchstalter für die Einziehung im Kriegsfall geändert werden kann, bedeutet die Tatsache, dass Kap Verde durch das Übereinkommen über die Rechte des Kindes gebunden ist und Partei des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten wird, dass das Mindestalter für die Einziehung in keinem Fall weniger als 17 Jahre betragen darf. Art. 12 Abs. 4 der Verfassung sieht vor, dass die Normen und Grundsätze des allgemeinen Völkerrechts und der gehörig genehmigten oder ratifizierten internationalen Verträge nach ihrem In-Kraft-Treten im internationalen und nationalen Rechtssystem Vorrang vor der nationalen Gesetzgebung und normativen Akten nach der Verfassung haben.

Kasachstan

Die Republik Kasachstan erklärt gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Fakultativprotokolls, dass:

Gemäß dem Gesetz No 167-II 3PK vom 20. März 2001 über den Militärdienst auf Vertragsbasis

  1. 1. der Militärdienst auf Vertragsbasis auf den Grundsätzen der Legitimität, der freiwilligen Einziehung, der Professionalität und Kompetenz, der sozialen Sicherheit und des Schutzes der Rechte der Wehrdiener beruht.
  1. 2. jeder Wehrdiener das Recht auf völlige Gleichheit seiner oder ihrer Rechte hat. Niemand ist in seinen Rechten beschränkt oder erhält irgendwelche Vorteile bei der Ausübung der Rechte hinsichtlich des Geschlechts, des Alters, der Rasse, der Nationalität, der Sprache, der Religion, der amtlichen Stellung und des sozialen Status.
  1. 3. Artikel 17 Abs. 1 gestattet die Einziehung Freiwilliger in einem Mindestalter von 19 Jahren.
  1. 4. Gemäß Artikel 14 Abs. 1 muss ein Vertrag verpflichtend die Beschreibung des Identitätsausweises, die Nummer und das Datum der Ausstellung dieses Ausweises, die Sozialversicherungs- und Steuernummer enthalten.

Katar

Der Staat Katar erklärt einen allgemeinen Vorbehalt zu jenen Bestimmungen des Protokolls, die im Widerspruch zur islamischen Scharia stehen.

Der Staat Katar erklärt gemäss Art. 3 Abs. 2 des Fakultativprotokolls, dass die Einziehung zu den Streitkräften und anderen regulären Kräften freiwillig ist und für jene erfolgt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dass er die in Abs. 3 dieses Art. genannten Vorkehrungen berücksichtigt.

Der Staat Katar bestätigt, dass sein nationales Recht keine verpflichtende oder zwangsweise Einziehung vorsieht.

Kirgisistan

Gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Fakultativprotokolls wird erklärt, dass das Mindestalter für die Einziehung von Bürgern (Männern) zum aktiven Militärdienst in der Kirgisischen Republik 18 Jahre beträgt (Artikel 10 des Gesetzes der Kirgisischen Republik über den allgemeinen Militärdienst der Bürger der Kirgisischen Republik).

Korea

Die Regierung der Republik Korea erklärt gemäss Art. 3 des Protokolls, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den koreanischen Streitkräften 18 Jahre beträgt.

Kroatien

Die Republik Kroatien erklärt hiermit gemäss Art. 3 Abs. 2 des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten Folgendes:

Bezüglich Art. 3 Abs. 2 des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten hält die Republik Kroatien fest, dass die kroatischen Gesetze verhindern, dass Personen unter 18 Jahren in die Streitkräfte eintreten.

Um sicherzustellen, dass Personen unter 18 Jahren nicht in die Streitkräfte eintreten, hat die Republik Kroatien folgende Vorkehrungen getroffen:

  • Das Gesetz sieht vor, dass der Militärdienst in der Verpflichtung besteht, sich als Rekrut zu melden, in den Militärdienst einzutreten (Wehrpflicht) und in der Reserve der Streitkräfte der Republik Kroatien zu dienen;
  • Die Pflicht, sich als Rekrut zu melden, entsteht in dem Jahr, in dem die Person 18 Jahre alt wird und bleibt bestehen bis die betreffende Person ihren Militärdienst (Wehrpflicht) oder Zivildienst leistet, d. h. bis die Person der Reserve zugeteilt wird oder bis der Militärdienst gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Landesverteidigung endet. Der Prozess der Einziehung umfasst die Eintragung in die Militärregister, medizinische und andere Untersuchungen, psychologische Tests und die Einziehung selbst. Dieses Vorverfahren ist erforderlich, um zu beurteilen, ob eine Person die erforderlichen Voraussetzungen für den Militärdienst erfüllt. Der Rekrutenstatus einer Person bleibt bestehen bis der Militärdienst angetreten wird (Wehrpflicht), was laut Gesetz nicht vor Vollendung des 18. Lebensjahres möglich ist.
  • Rekruten, die die erforderlichen Bedingungen erfüllen, leisten ihren Militärdienst (Wehrpflicht) nach Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre), grundsätzlich in dem Jahr, in dem sie 19 Jahre alt werden; dadurch werden sie Wehrpflichtige. Die Rekruten sind nicht Teil der Streitkräfte der Republik Kroatien, wohingegen die Wehrpflichtigen dies sind.

Kuwait

Gemäss Art. 3 Abs. 2 des Fakultativprotokolls wird erklärt, dass die Regierung Kuwaits verpflichtet ist, ein Mindestalter von 18 Jahren für die Einziehung von Freiwilligen zu den kuwaitischen Streitkräften einzuhalten und eine zwangsweise Einziehung von Personen unter 18 Jahren verboten ist.

Lesotho

Gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Fakultativprotokolls wird erklärt, dass nach Abschnitt 18 des Gesetzes über die Streitkräfte Lesothos aus 1996 das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den nationalen Streitkräften 18 Jahre beträgt.

Libyen

Das gesetzliche Alter für den freiwilligen Dienst bei den Streitkräften beträgt gemäss dem nationalen Recht der Sozialistischen Libysch-Arabischen Dschamahirija 18 Jahre.

Liechtenstein

Das Fürstentum Liechtenstein erklärt, dass die Art. 1, 2 und 3, insbesondere Abs. 2, des Fakultativprotokolls im Lichte der Tatsache zu verstehen sind, dass das Fürstentum Liechtenstein keine Streitkräfte hat und demzufolge auch keine Regelungen über das Mindestalter für die Einziehung zu den Streitkräften und für die Teilnahme an Feindseligkeiten. Das Fürstentum Liechtenstein betrachtet die Ratifikation des Fakultativprotokolls als Teil seiner Bemühungen um den Schutz der Rechte der Kinder und gleichzeitig als Akt der Solidarität mit den Zielen dieses Protokolls.

Litauen

Die Republik Litauen erklärt, dass nach ihrem Recht die Bürger der Republik Litauen unter 18 Jahren nicht in den nationalen Streitkräften Dienst leisten dürfen. Das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zum aktiven Militärdienst beträgt 18 Jahre und das Mindestalter für den Eintritt zum verpflichtenden Militärdienst beträgt 19 Jahre. Die zwangsweise Einziehung von Kindern unter 18 Jahren zu den nationalen Streitkräften hat nach litauischem Recht entsprechende Haftungsfolgen.

Luxemburg

Die Regierung des Großherzogtums Luxemburg erklärt gemäss Art. 3 des Protokolls, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zur luxemburgischen Armee 17 Jahre beträgt. Die folgenden Grundsätze sind bei der Einziehung von Personen in einem Alter von 17 Jahren zu beachten:

  1. 1. Die Einziehung erfolgt auf freiwilliger Basis.
  1. 2. Freiwillige unter einem Alter von 18 Jahren müssen über eine schriftliche Zustimmung der Eltern oder des Vormunds verfügen.
  1. 3. Freiwillige unter einem Alter von 18 Jahren dürfen nicht an den folgenden militärischen Operationen teilnehmen:
    1. 1) auf nationaler Ebene:
      1. a) Der Verteidigung des Territoriums des Großherzogtums im Fall eines bewaffneten Konflikts.
    1. 2) Auf internationaler Ebene:
      1. a) an einem Beitrag zur kollektiven oder gemeinsamen Verteidigung im Rahmen von internationalen Organisationen, deren Mitglied das Großherzogtum ist.
      1. b) Teilnahme in einem solchen Rahmen an humanitären und Evakuierungsmissionen, friedenserhaltenden Missionen und Kampfeinsätzen zur Krisenbewältigung, einschließlich friedensschaffenden Operationen.
  1. 4. Freiwillige sind vor der Einziehung über die mit dem Militärdienst verbundenen Pflichten zu informieren.
  1. 5. Freiwillige können sich jederzeit vom Militärdienst zurückziehen.

Madagaskar

Gemäss Art. 11 des Edikts No. 78-002 vom 16. Februar 1978 über die allgemeinen Grundsätze des nationalen Dienstes können junge Männer und Frauen im Alter von 18 Jahren oder darüber ihre Einziehung zu den Streitkräften und außerhalb der Streitkräfte auch davor beantragen. Jeder Bürger darf ab dem Alter von 18 Jahren für unbestimmte Zeit in den Militärdienst eintreten.

Um die Vertragsfreiheit zu gewährleisten, muss die um freiwillige Einziehung zu den Streitkräften ersuchende Person einen Antrag mit Zustimmung der Eltern oder des Vormunds stellen. Gegen diese Bestimmungen verstoßende Straftaten werden nach dem Gesetz über den Nationalen Dienst oder dem Strafgesetz bestraft.

Malediven

  1. 1. Das Mindestalter für die Einziehung zum Nationalen Sicherheitsdienst und zum Polizeidienst beträgt 18 Jahre.
  1. 2. Jede Person, die in den Nationalen Sicherheitsdienst und den Polizeidienst eintreten will, muss sich schriftlich bewerben.
  1. 3. Alle Bewerber müssen einen Altersnachweis erbringen.
  1. 4. Alle in Frage kommenden Bewerber werden sorgfältig auf ihre gesundheitliche Eignung überprüft.

Mali

Gemäss Art. 3 Abs. 2 des Fakultativprotokolls erklärt die Regierung der Republik Mali, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den nationalen Streitkräften das vollendete 18. Lebensjahr ist. Junge Männer und Frauen unter 18 Jahren dürfen, sei es auch auf freiwilliger Basis, weder zu den nationalen Streitkräften eingezogen noch zur Einziehung zugelassen noch als Mitglied der Streitkräfte eingeschrieben werden.

Die Regierung Malis bürgt für diese Erklärung und verpflichtet sich, in Übereinstimmung mit dem Strafrecht Malis jeden Verstoß mit einer der Schwere des Verstoßes angemessenen Strafe zu ahnden.

Kinder, die Opfer einer gesetzwidrigen Einziehung zu den nationalen Streitkräften sind, haben einen ihren individuellen Umständen entsprechenden Anspruch auf wirtschaftliche und soziale Rehabilitation und Reintegration.

Malta

Nach dem 1970 verabschiedeten Gesetz über die Streitkräfte Maltas (Kapitel 220 der Gesetze Maltas) werden nur Freiwillige zu den Streitkräften Maltas eingezogen, und keine Person unter siebzehneinhalb Jahren darf eingezogen werden. Personen unter 18 Jahren können nur mit schriftlicher Zustimmung des Vaters oder - wenn der Betreffende nicht der väterlichen Fürsorge untersteht - der Mutter oder des Vormunds eingezogen werden.

Das Gesetz über die Streitkräfte Maltas sieht weiters vor, dass Personen jeder Altersgruppe, die eine Einziehung zu den regulären Streitkräften beantragt haben, vor ihrer Einziehung durch eine Standardmitteilung über die allgemeinen Bedingungen der Einziehung informiert werden und der zuständige Beamte nur dann die Einziehung zu den regulären Streitkräften vornehmen darf, wenn er sich vergewissert hat, dass der Bewerber die Mitteilung erhalten und verstanden hat und eingezogen werden will.

In der Praxis ziehen die Streitkräfte Maltas bereits seit 1970 keine Personen unter 18 Jahren ein. Die Regierung Maltas erklärt weiters, dass für den Fall, dass künftig Personen unter 18 Jahren eingezogen werden sollten, diese nicht an Feindseligkeiten teilnehmen werden.

Die Bestimmungen des Gesetzes über die Streitkräfte Maltas sehen ein Ausbildungsprogramm für junge Führungskräfte vor, an dem Personen unter 17 Jahren und 6 Monaten zu Ausbildungszwecken, allerdings nicht in Kampffunktion teilnehmen können, in der Praxis hat es aber seit 1970 keine Einziehung dieser Art gegeben.

Marokko

Das Königreich Marokko erklärt gemäss Abs. 2 des die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten betreffenden Art.s, dass das gesetzliche Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den Streitkräften 18 Jahre beträgt.

Mazedonien

Die Republik Mazedonien erklärt gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Fakultativprotokolls, dass es nach mazedonischem Recht keine Möglichkeit gibt, weder verpflichtend noch auf freiwilliger Basis, eine Person unter 18 Jahren zu den nationalen Streitkräften einzuziehen, d.h. dass gar keine Möglichkeit besteht, das Recht von Personen unter 18 Jahren auf besonderen Schutz zu verletzen. Um sicherzustellen, dass Personen unter 18 Jahren nicht den Streitkräften beitreten, hat die Republik Mazedonien folgende Vorkehrungen getroffen:

Artikel 62 des Gesetzes über die Verteidigung der Republik Mazedonien sieht vor, dass Einberufene erst nach Vollendung des 19. Lebensjahres zum Militärdienst beordert werden. Der Einberufene, der um Beorderung zum Militärdienst ersucht, wird drei Monate nach dem Datum der Antragsstellung zum Militärdienst beordert, wenn er/sie das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Mexiko

Gemäss Art. 3 Abs. 2 des Fakultativprotokolls erklären die Vereinigten Mexikanischen Staaten:

  1. .
  1. .
  1. .
  1. . Personen zwischen 16 und 18 Jahren können zu den Fernmeldetruppen eingezogen werden, um hier im Rahmen eines die Dauer von fünf Jahren nicht übersteigenden Vertrags mit dem Staat eine technische Ausbildung zu absolvieren.

    Gemäss Art. 25 des Gesetzes über den Militärdienst können nur die folgenden Personen vorzeitig zu den Streitkräften eingezogen werden:

  1. .
  1. .

Die Höchstzahl der Personen, deren Einziehung vorgezogen werden kann, wird jährlich vom Verteidigungsministerium festgelegt.

Interpretative Erklärung:

Die Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten ist der Auffassung, dass die Verantwortung für die Rekrutierung Minderjähriger unter 18 Jahren oder für ihre Beteiligung an Feindseligkeiten durch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen ausschließlich besagten Gruppen zukommt und nicht dem mexikanischen Staat zuzuschreiben ist, welcher gehalten ist, zu allen Zeiten die Grundsätze des humanitären Völkerrechts anzuwenden.

Moldau

Gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Fakultativprotokolls erklärt die Republik Moldau, dass das Mindestalter für die Einziehung zum zwangsweisen Militärdienst in der Republik Moldau 18 Jahre beträgt.

Mongolei

Nach dem einschlägigen Gesetz der Mongolei beträgt das Mindestalter für die Einziehung zum Militärdienst 18 Jahre. Männliche Bürger der Mongolei von 18 bis 25 Jahren sind zur Leistung des Militärdienstes verpflichtet. Männer von 18 bis 25 Jahren, die aus Gründen des religiösen Bekenntnisses oder aus Gewissensgründen ihren Militärdienst nicht geleistet haben, können einen Ersatzdienst von 24 bis 27 Monaten bei Rettungs- oder anderen Einheiten des Ministeriums für Katastrophenschutz, bei den Grenztruppen oder anderen humanitären Organisationen leisten.

Mosambik

Die Republik Mosambik erklärt, dass gemäss nationalem Recht das Mindestalter für die Einziehung zu den nationalen Streitkräften 18 Jahre beträgt. Die Republik Mosambik erklärt weiter, dass gemäss nationalem Recht die Eingliederung im Alter von 20 Jahren beginnt. Weiter wird erklärt, dass im Kriegsfall das Alter für den Militärdienst geändert werden kann.

Namibia

Namibia erklärt hiermit gemäss Art. 3 Abs. 2 des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten Folgendes:

  1. 1. Das für die Einziehung von Freiwilligen zu den namibischen Streitkräften erforderliche Mindestalter beträgt 18 Jahre.
  1. 2. Die namibischen Streitkräfte haben die folgenden Schutzmaßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass die Einziehung von Rekruten im Alter von 18 bis 25 Jahren nicht gewaltsam oder zwangsweise erfolgt:
    1. a) die bestehenden Karrieremöglichkeiten bei den namibischen Streitkräften werden einmal jährlich durch Anzeigen in Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen veröffentlicht, um interessierte junge Männer und Frauen zu einer Bewerbung zu ermutigen.
    1. b) Grundsätzlich ist ein Bewerber nicht verpflichtet, eine ihm von den namibischen Streitkräften angebotene bestimmte Stelle anzunehmen.
    1. c) Militärische Karrieremöglichkeiten können von der Infanterie, dem technischen Dienst, der Luftwaffe, der Marine, den Fernmeldeeinheiten und dem Sanitätsdienst angeboten werden. Die Bewerber nehmen zunächst an einem Lehrgang teil, der ihnen einen Überblick darüber verschaffen soll, was von den künftigen Soldaten in den oben genannten militärischen Karrieremöglichkeiten erwartet wird. Die Rekruten entscheiden nach diesem Lehrgang, welche Laufbahn sie einschlagen möchten.
    1. d) Um sicherzustellen, dass in keiner Weise mittelbar oder unmittelbar Zwang ausgeübt werden kann, verlangen die namibischen Streitkräfte, dass
      1. i) die einzuziehenden Rekruten nicht vorbestraft sind;
      1. ii) die einzuziehenden Rekruten namibische Staatsbürger sind.
  1. 3. Da die namibischen Streitkräfte grundsätzlich keine Freiwilligen unter 18 Jahren einziehen, müssen die Bewerber beglaubigte Kopien der gesetzlich anerkannten namibischen Ausweisdokumente sowie Geburtsurkunden vorweisen.
  1. 4. Die namibischen Streitkräfte ziehen ausschließlich Freiwillige ein. In Namibia gibt es weder eine Wehrpflicht noch eine andere Form eines Pflichtdienstes.

Norwegen

Die Regierung des Königreichs Norwegen erklärt gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Fakultativprotokolls, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den nationalen Streitkräften 18 Jahre beträgt.

Oman

Das gesetzliche Mindestalter für die Einziehung in das Verteidigungsministerium und die Streitkräfte des Sultanats beträgt 18 Jahre. Eine Geburtsurkunde oder eine Altersbestätigung der zuständigen Regierungsbehörden stellt eine Vorsichtsmassnahme für die Einhaltung dieser Bestimmung dar. Die Einziehung ist freiwillig und nicht verpflichtend.

Paraguay

Paraguay erklärt, dass im Einklang mit den einschlägigen nationalen Gesetzen und völkerrechtlichen Regeln entschieden wurde, das Alter von 16 Jahren als Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den Streitkräften festzulegen. Die die freiwillige Einziehung regelnden gesetzlichen Maßnahmen werden im Einklang mit den in Art. 3 Abs. 2 festgelegten Grundsätzen des Fakultativprotokolls stehen.

Peru

Mit Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten erklärt die peruanische Regierung gemäss Art. 3 Abs. 2, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den nationalen Streitkräften nach dem nationalen Recht 18 Jahre beträgt.

Philippinen

  1. 1. Das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den Streitkräften der Philippinen beträgt 18 Jahre, außer im Fall der Einziehung zu Ausbildungszwecken, wobei die Studenten, Kadetten und Auszubildenden mit Ende der Ausbildung die Volljährigkeit erreichen müssen;
  1. 2. Es gibt keine verpflichtende, gewaltsame oder zwangsweise Einziehung zu den Streitkräften der Philippinen;
  1. 3. Die Einziehung erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis.

Portugal

Die Regierung Portugals erklärt gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Fakultativprotokolls, dass das Mindestalter für die Einziehung - einschließlich von Freiwilligen - zu den nationalen Streitkräften 18 Jahre beträgt. Dieses Alterslimit ist bereits in der portugiesischen Gesetzgebung verankert.

Ruanda

Mindestalter für die Einziehung Freiwilliger: 18 Jahre.

Mindestalter für die Aufnahme in Schulen, die von den Streitkräften betrieben werden oder ihrer Aufsicht unterstehen: nicht anwendbar.

Status der Schüler dieser Schulen (sind sie Angehörige der Streitkräfte?): nicht anwendbar.

Altersnachweis: Geburtsurkunde.

Zusammensetzung der Streitkräfte: erwachsene Männer und Frauen.

Rumänien111) siehe BGBl. III Nr. 92/2002

Jeder rumänische Bürger männlichen Geschlechts mit einem Alter von 20 Jahren ist gesetzlich verpflichtet, Militärdienst zu leisten, in Kriegszeiten oder auf besonderen Antrag auch in Friedenszeiten kann er bereits im Alter von 18 Jahren eingezogen werden.

Schweden

Gemäss Art. 3 Abs. 2 des Fakultativprotokolls wird erklärt, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den schwedischen Streitkräften 18 Jahre beträgt.

Schweiz

Die Schweizerische Regierung erklärt gemäss Art. 3 Abs. 2 des Fakultativprotokolls, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den nationalen Streitkräften 18 Jahre beträgt. Dieses Alter ist nach Schweizerischem Recht festgelegt.

Senegal

Hiermit wird erklärt, dass das Mindestalter für die reguläre Wehrpflicht und für die Aufnahme in Offiziersschulen 20 Jahre beträgt. Bewerber müssen sich in persönlicher Eigenschaft melden und die (Wieder)einstellungsverträge frei und persönlich unterzeichnen.

Serbien und Montenegro

Gemäss Art. 3 Abs. 2 des Fakultativprotokolls wird mitgeteilt, dass die Art. 291 und 301 des Gesetzes über die jugoslawische Armee vorsehen, dass eine Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, in diesem Kalenderjahr in die Armee der Bundesrepublik Jugoslawien eingezogen werden kann. Eine Person kann ausnahmsweise im Kalenderjahr, in welchem sie das 17. Lebensjahr vollendet hat, auf ihr eigenes Ersuchen oder im Kriegszustand oder auf Anordnung des Präsidenten der Bundesrepublik Jugoslawien eingezogen werden.

Im Lichte der Tatsache, dass nach dem Gesetz nur Personen einberufen werden können, die den Militärdienst abgeleistet haben oder die erforderliche militärische Ausbildung erhalten haben, wurde das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen in der Bundesrepublik Jugoslawien mit 18 Jahren festgesetzt.

Schutzmaßnahmen, dass die Einziehung von Personen unter diesem Alter nicht gewaltsam oder zwangsweise erfolgt, sind im Strafgesetz der Bundesrepublik Jugoslawien und jenem der sie bildenden Republiken vorgesehen und betreffen die strafbare Handlung gegen die Bürgerrechte und Freiheiten und die Vernachlässigung von Dienstpflichten.

Sierra Leone

Die Regierung der Republik Sierra Leone erklärt gemäss Art. 3 Abs. 2 des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, dass:

  1. 1. das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den Streitkräften 18 Jahre beträgt;
  1. 2. es keine verpflichtende, gewaltsame oder zwangsweise Einziehung zu den Streitkräften gibt;
  1. 3. die Einziehung ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgt.

Slowenien

Die Republik Slowenien erklärt gemäss Art. 3 Abs. 2 des Protokolls, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den Streitkräften 18 Jahre beträgt. Das Mindestalter gilt gleichermaßen für Männer und Frauen. Nach Abschaffung des Rekrutierungssystems und Einführung einer Berufsarmee sind die Reserveeinheiten und der Dienst in den nationalen Streitkräften freiwillig und durch einen Vertrag zwischen den beiden Parteien geregelt.

Spanien

Spanien erklärt hinsichtlich Art. 3 des Fakultativprotokolls, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den Streitkräften 18 Jahre beträgt.

Syrien

Die Arabische Republik Syrien erklärt, dass die geltenden Gesetze und auf das Verteidigungsministerium der Arabischen Syrischen Republik anzuwendenden Vorschriften Personen unter 18 Jahren den Eintritt in die aktiven Streitkräfte, die Reserveeinheiten oder -formationen nicht gestatten und den Militärdienst von Personen unter diesem Alter verbieten.

Tadschikistan

Gemäss Art. 3 Abs. 2 des Fakultativprotokolls wird erklärt, dass die Einziehung von Freiwilligen unter 18 Jahren zu den Streitkräften der Republik Tadschikistan verboten wird.

Tansania

Das Mindestalter für die freiwillige Einziehung zu den Streitkräften beträgt 18 Jahre.

Timor-Leste

Die Regierung Timor-Lestes erklärt gemäss Art. 3 Abs. 2 des Fakultativprotokolls, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den nationalen Streitkräften, wie dies vom nationalen Recht Timor-Lestes festgelegt ist, 18 Jahre beträgt.

Tschad

Die tschadische Regierung erklärt, dass das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen zu den Streitkräften 18 Jahre beträgt. Die Einziehung erfolgt gänzlich freiwillig und auf Basis vollständiger Information.

Tunesien

Die Republik Tunesien erklärt gemäss Art. 3 Abs. 2 des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten Folgendes:

Nach tunesischem Recht beträgt das Mindestalter für die Einziehung von Freiwilligen tunesischer Staatsangehörigkeit zu den Streitkräften 18 Jahre.

Gemäss Art. 1 des Gesetzes Nr. 51-1989 vom 14. März 1989 über den Militärdienst muss „jeder Bürger im Alter von 20 Jahren persönlich Militärdienst leisten, sofern nicht medizinisch die Untauglichkeit festgestellt wird.

Auf eigenes Ersuchen oder mit Zustimmung des Vormundes können Bürger ihren Militärdienst auch mit 18 Jahren ableisten, sofern dies der Generalsekretär für Landesverteidigung genehmigt.“

Gemäss Art. 27 des Gesetzes Nr. 51-1989 vom 14. März 1989 über den Militärdienst kann „jeder Bürger im Alter von 18 bis 23 Jahren unter den vom Generalsekretär für Landesverteidigung festgelegten Bedingungen in eine Militärschule aufgenommen werden.

Jugendliche, die noch nicht volljährig sind, müssen zuerst die Zustimmung des Vormundes erhalten, in diesem Fall wird das erste Dienstjahr auf die Militärdienstpflicht angerechnet und als Militärdienstzeit vor Einberufung gewertet.“

Art. 1 und 27 des Gesetzes vom 14. März 1989 schaffen gesetzliche Schutzmaßnahmen für Bürger unter 18 Jahren, da die Aufnahme in den nationalen Militärdienst oder die Einziehung zu den Streitkräften völlig freiwillig erfolgt.

Türkei

  1. I. Die Republik Türkei erklärt, dass sie die Bestimmungen des vorliegenden Fakultativprotokolls nur gegenüber Staaten anwenden wird, die sie anerkennt und mit denen sie diplomatische Beziehungen hat.
  1. II. Die Republik Türkei erklärt gemäß Art. 3 Abs. 2 des Fakultativprotokolls, dass der Militärdienst in der Türkei verpflichtend ist, türkische Staatsangehörige unterliegen aber nicht vor Erreichung der Volljährigkeit dem Militärdienst. Gemäß dem türkischen Militärgesetz beginnt der Militärdienst am 1. Jänner des Jahres, in dem das 20. Lebensjahr erreicht wird, im Falle der Mobilisierung oder des Ausnahmezustands können zum Militärdienst verpflichtete Personen ab dem Alter von 19 Jahren eingezogen werden.

    Es gibt keine freiwillige Einziehung in der Türkei.

    Art. 11 des Militärgesetzes sieht zwar ein freiwillige Einziehung zur Marine und Gendarmerie und nicht durch Patent bestallter Offiziere in einem Mindestalter von 18 Jahren vor. Dieser Artikel, der der Altersregelung des Fakultativprotokolls entspricht, wird aber in der Praxis nicht angewendet.

    Studenten von Militärschulen, die vom Fakultativprotokoll gemäss Art. 3 Abs. 5 ausgenommen sind, unterliegen nicht dem verpflichtenden Militärdienst. Nach dem türkischen Rechtssystem werden diese Studenten nicht als Soldaten betrachtet und unterliegen nicht dem Militärdienst.

    Die Zulassung zu den Militärschulen und vorbereitenden Schulen für nicht durch Patent bestellte Offiziere erfolgt auf freiwilliger Basis und hängt vom Erfolg bei der Aufnahmeprüfung und der Zustimmung der Eltern oder gesetzlichen Vertreter ab. Studenten, die die Grundschulausbildung abgeschlossen haben und sich in solche Schulen in einem Mindestalter von 15 Jahren eingeschrieben haben, können diese jederzeit verlassen, wenn sie dies wünschen.

  1. III. Die Republik Türkei erklärt hinsichtlich Art. 3 Abs. 5 des Fakultativprotokolls, dass der zu Art. 29 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes erklärte Vorbehalt, auf welchen Artikel in Art. 3 Abs. 5 verwiesen wird, aufrecht bleibt.

Uganda

Die Regierung der Republik Uganda erklärt, dass das gesetzliche Mindestalter für die Einziehung zu den Streitkräften 18 Jahre beträgt. Die Einziehung erfolgt völlig freiwillig und bedarf der Zustimmung der zuvor ausführlich informierten Person. In Uganda gibt es keine Wehrpflicht.

Die Regierung der Republik Uganda behält sich das Recht vor, diese Erklärung jederzeit durch entsprechende Notifikation an den Generalsekretär der Vereinten Nationen abzuändern oder zu verschärfen. Solche Notifikationen werden am Tag ihres Eingangs beim Generalsekretär der Vereinten Nationen wirksam.

Uruguay

Die Regierung der Republik Östlich des Uruguay erklärt im Einklang mit dem anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes erklärten Vorbehalt gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Fakultativprotokolls:

Dass sie in Ausübung ihrer Souveränität und gemäss dem nationalen Recht, unter keinen Umständen die Einziehung von Freiwilligen unter 18 Jahren zu den nationalen Streitkräften gestattet.

Venezuela

Das Mindestalter für die Wehrpflicht und die Aufnahme von Freiwilligen in die nationalen Streitkräfte der Bolivarischen Republik Venezuela beträgt gemäß den Bestimmungen der Verfassung und der Gesetze der Republik zwischen 18 und 50 Jahren. Von der Regierung der Bolivarischen Republik Venezuela wurden folgende Schutzmaßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass eine solche Einziehung nicht gewaltsam oder zwangsweise erfolgt:

  1. 1. Artikel 134 der Verfassung der Bolivarischen Republik Venezuela sieht vor:

    „Jedermann ist kraft Gesetztes verpflichtet, den erforderlichen Zivil- oder Militärdienst für die Verteidigung, Erhaltung und Entwicklung des Landes oder zur Bewältigung von nationalen Notsituationen zu leisten. Niemand darf gewaltsam eingezogen werden“.

  1. 2. Wurde eine Person gewaltsam eingezogen, sieht Art. 27 Abs. 1 der Verfassung der Bolivarischen Republik Venezuela vor, dass „jeder das Recht genießt, von den Gerichten bei der Ausübung aller verfassungsmäßigen Rechte und Garantien, einschließlich jener dazugehörenden persönlichen Rechte, die nicht ausdrücklich in dieser Verfassung oder in den internationalen Menschenrechtsdokumenten vorgesehen sind, geschützt zu werden“.
  1. 3. Artikel 31 Abs. 1 der Verfassung sieht auch vor, dass „jeder das Recht hat, gemäß den Bestimmungen der von der Republik ratifizierten Menschenrechtsverträge, -pakte und -übereinkommen Petitionen oder Beschwerden an die zu diesem Zweck geschaffenen internationalen Organe zu senden, um so den Schutz der Menschenrechte zu erlangen“.
  1. 4. Artikel 4 des Gesetzes über die Wehrpflicht und die Aufnahme in den Militärdienst sieht vor, dass das Wehralter jene Periode ist, während derer Venezolaner militärische Pflichten haben und zwischen 18 und 50 Jahre alt sind. Kein Venezolaner unter dem Alter von 18 Jahren hat militärische Pflichten oder die Verpflichtung, sich für den Wehrdienst registrieren zu lassen.

Vereinigtes Königreich

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland wird alle durchführbaren Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Mitglieder seiner Streitkräfte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, an Kampfhandlungen nicht direkt teilnehmen.

Das Vereinigte Königreich ist der Auffassung, dass Art. 1 des Fakultativprotokolls den Einsatz von Mitgliedern seiner Streitkräfte unter 18 Jahren zur direkten Teilnahme an Kampfhandlungen dort nicht ausschließt, wo

  1. a) ein echter militärischer Bedarf für den Einsatz der Einheit oder des Schiffs in einem Gebiet, in welchem Kampfhandlungen stattfinden, besteht und
  1. b) aufgrund der Natur und Dringlichkeit der Situation
  1. i) es nicht durchführbar ist, solche Personen vor dem Einsatz abzuziehen oder
  1. ii) der Abzug die Effektivität des Einsatzes des Schiffs oder der Einheit untergraben würde und dadurch die erfolgreiche Beendigung der militärischen Mission und/oder die Sicherheit des anderen Personals gefährden würde.

    Gemäss Art. 3 Abs. 2 wird erklärt:

  1. . Das Vereinigte Königreich hat hinsichtlich der freiwilligen Einziehung zu den Streitkräften die folgenden Schutzmaßnahmen ergriffen:
    1. 1) Die Streitkräfte des Vereinigten Königreichs bestehen ausschließlich aus Freiwilligen, es gibt keine zwangsweise Einziehung.
    1. 2) Ein Altersnachweis (üblicherweise die Vorlage der Geburtsurkunde im Original) ist ein integrales Erfordernis am Anfang des Rekrutierungsprozesses. Sollte sich herausstellen, dass eine Person, die freiwillig in die Streitkräfte des Vereinigten Königreichs eintreten möchte, entweder nach eigener Erklärung oder nach einer Überprüfung der vorgelegten Dokumente unter 18 Jahre alt ist, kommen spezielle Verfahren zur Anwendung. Diese beinhalten:
      1. )
      1. )
      1. )

Vereinigte Staaten von Amerika

Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika erklärt gemäss Art. 3 Abs. 2 des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, dass

  1. (A) das Mindestalter in den Vereinigten Staaten für die Einziehung Freiwilliger zu den Streitkräften der Vereinigten Staaten 17 Jahre beträgt;
  1. (B) die Vereinigten Staaten Schutzmaßnahmen getroffen haben, um sicherzustellen, dass eine solche Einziehung nicht gewaltsam oder zwangsweise erfolgt, einschließlich eines Erfordernisses in Titel 10 Abschnitt 505 (a) des Gesetzbuches der Vereinigten Staaten, dass keine Person unter 18 Jahren ohne die schriftliche Zustimmung des Elternteils oder des Vormunds, sofern der Elternteil oder der Vormund zur Vormundschaft und Aufsicht über die betreffende Person berechtigt ist, in die Streitkräfte der Vereinigten Staaten eingezogen werden darf;
  1. (C) jede in die Streitkräfte der Vereinigten Staaten eingezogene Person ein ausführliches Briefing erhält und einen Vertrag anlässlich der Einziehung unterschreiben muss, der die mit dem Militärdienst verbundenen Pflichten festlegt und
  1. (D) alle in die Streitkräfte der Vereinigten Staaten eingezogenen Personen einen verlässlichen Altersnachweis vor ihrem Eintritt in den Militärdienst erbringen müssen.

Die Vereinigten Staaten sind der Auffassung, dass sie durch ihre Eigenschaft als Vertragspartei des Protokolls keine Verpflichtungen nach dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes übernehmen.

Die Vereinigten Staaten vertreten die Auffassung, dass gemäss Art. 1 des Protokolls

  1. (A) der Begriff „durchführbare Maßnahmen“ jene Maßnahmen bedeutet, die unter Einbeziehung aller zum jeweiligen Zeitpunkt gegebenen Umstände, einschließlich humanitärer und militärischer Überlegungen praktisch anwendbar oder möglich sind;
  1. (B) die Wortgruppe „unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen“
    1. (i) sofortiges und tatsächliches Handeln auf dem Schlachtfeld bedeutet, das geeignet ist, dem Feind Schaden zuzufügen, weil ein direkter Kausalzusammenhang zwischen der eingesetzten Handlung und dem dem Feind zugefügten Schaden besteht und
    1. (ii) nicht die mittelbare Teilnahme an Feindseligkeiten wie das Sammeln und Übertragen von militärischen Informationen, das Transportieren von Waffen, Munition und anderem Nachschub oder die Aufstellung bedeutet und
  1. (C) jede Entscheidung eines militärischen Befehlshabers, des militärischen Personals oder einer anderen Person, die für die Planung, Genehmigung oder Durchführung militärischer Aktionen verantwortlich ist, einschließlich der Zuteilung von militärischem Personal nur aufgrund aller maßgeblichen Umstände und aufgrund der durch diese Person vorgenommene Einschätzung der ihr zum Zeitpunkt der Planung, Genehmigung und Durchführung der betreffenden Aktion vernünftigerweise zur Verfügung gestandenen Informationen und nicht aufgrund von nach Durchführung der betreffenden Aktion ans Licht gekommenen Informationen beurteilt werden darf.

Die Vereinigten Staaten vertreten die Auffassung, dass Art. 3 des Protokolls die Vertragsstaaten des Protokolls verpflichtet, das Mindestalter für die Einziehung Freiwilliger zu ihren nationalen Streitkräften vom derzeitigen internationalen Standard von 15 Jahren anzuheben.

Die Vereinigten Staaten sind der Auffassung, dass der Begriff „bewaffnete Gruppen“ in Art. 4 des Protokolls nichtstaatliche bewaffnete Truppen bedeutet wie Rebellentruppen, abgesonderte Streitkräfte und andere aufständische Truppen.

Die Vereinigten Staaten vertreten die Auffassung, dass das Protokoll keine Grundlage für die Zuständigkeit irgendeines internationalen Strafgerichts, einschließlich des Internationalen Strafgerichtshofs bildet.

Schüssel

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