28. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M126 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von Lithiumbatterien in Mischung mit anderen Trockenbatterien ohne Innenverpackungen in Versandstücken
Die Multilaterale Vereinbarung M126 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von Lithiumbatterien in Mischung mit anderen Trockenbatterien ohne Innenverpackungen in Versandstücken (BGBl. III Nr. 64/2003, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 117/2004) wurde von Portugal am 3. Februar 2005 unterzeichnet.
Schüssel
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