457. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung über die Lehrabschlussprüfungen in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen geändert wird
Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/2003, wird verordnet:
Die Verordnung über die Lehrabschlussprüfungen in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen, BGBl. II Nr. 245/2004, wird wie folgt geändert:
1. Nach § 1 Z 20 wird der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und wird folgende Ziffer 21 angefügt:
„21. Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent/Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistentin.“
2. Dem § 6 wird folgende Ziffer 21 angefügt:
„21. Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent/Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistentin
(1) Für den Geschäftsfall gilt § 4. Der schriftliche Teil des Geschäftsfalles hat rechnergestützt zu erfolgen und sich entsprechend dem betrieblichen Leistungsangebot auf folgende Bereiche zu erstrecken:
- 1. die Beschaffung und Aufbereitung von Medien und Informationen,
- 2. die Bereitstellung und Vermittlung von Medien und Informationen.
(2) Für das Fachgespräch gilt § 5. Insbesondere ist dabei auf berufsspezifische Situationen, wie Beratung, Auskünfte und Reklamationen Bedacht zu nehmen.“
Bartenstein
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