vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl II 280/2004

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

280. Verordnung: Verleihung der Bezeichnungen „Lehrgang universitären Charakters“, „Akademische Europa-Assistentin“ und „Akademischer Europa-Assistent“; Lehrgang „Europa-Assistent/in“, DIALOGICA - Europa-Akademie Wien

280. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnungen „Lehrgang universitären Charakters“, „Akademische Europa-Assistentin“ und „Akademischer Europa-Assistent“; Lehrgang „Europa-Assistent/in“, DIALOGICA - Europa-Akademie Wien

Auf Grund des § 124 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120, in der Fassung der Kundmachung BGBl. I Nr. 21/2004, in Verbindung mit den §§ 27 Abs. 1 und 28 Abs. 2 des Universitäts-Studiengesetzes, BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2002, wird verordnet:

§ 1. Die DIALOGICA - Europa-Akademie Wien ist berechtigt, den Lehrgang „Europa-Assistent/in“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen.

§ 2. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Europa-Assistent/in“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Europa-Assistentin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Europa-Assistent“ zu verleihen.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. August 2004 in Kraft.

§ 4. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.

Gehrer

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)