199. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit welcher Verordnungen über die Übertragung der Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen geändert werden (8. ÖBB-Ü-VO-Novelle)
Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesbahngesetzes 1992, BGBl. Nr. 825/1992, in der Fassung des Bundes-gesetzes BGBl. I Nr. 71/2003 wird im Zusammenhalt mit § 54 Abs. 1 des Bundesbahngesetzes in der Fassung des Bundesbahnstrukturgesetzes 2003, BGBl. I Nr. 138/2003, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Artikel 1
Änderung der 3. ÖBB-Ü-VO
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Übertragung der Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen (3. ÖBB-Ü-VO), BGBl. II Nr. 83/1997, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 418/2003 wird wie folgt geändert:
1. Im ersten Satz des § 3 wird der Betrag „927,306 Millionen Euro“ durch den Betrag „931,895 Millionen Euro“ ersetzt.
2. Im § 3 werden unter dem Titel „Vorhaben und Programme mit Netzbezug“ der Betrag „298,787 Millionen Euro“ durch den Betrag „303,376 Millionen Euro“ und die Bezeichnung der Zeile „Verstärkung der Übertragungsleitung Feldkirch - Rüthi“ durch die Bezeichnung „Verstärkung der Übertragungsleitung Feldkirch - Rüthi (2)“ ersetzt.
Artikel 2
Änderung der 5. ÖBB-Ü-VO
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Übertragung der Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen (5. ÖBB-Ü-VO), BGBl. II Nr. 137/1998, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 418/2003 wird wie folgt geändert:
1. Im ersten Satz des § 2 wird der Betrag „611,148 Millionen Euro“ durch den Betrag „610,061 Millionen Euro“ ersetzt.
2. Im § 2 wird unter dem Titel „Tauernachse“ die Bezeichnung der Zeile „Bf. Bischofshofen, Bahnhofsumbau“ durch die Bezeichnung „Bf. Bischofshofen, Bahnhofsumbau (2)“ ersetzt.
3. Im ersten Satz des § 3 wird der Betrag „403,053 Millionen Euro“ durch den Betrag „401,897 Millionen Euro“ ersetzt.
4. Im § 3 wird unter dem Titel „Tauernachse“ die Bezeichnung der Zeile „Bf. Westendorf, Errichtung Mittelstellwerk“ durch die Bezeichnung „Bf. Westendorf, Errichtung Mittelstellwerk (2)“ ersetzt.
Artikel 3
Änderung der 6. ÖBB-Ü-VO
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Übertragung der Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen (6. ÖBB-Ü-VO), BGBl. II Nr. 48/1999, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 418/2003 wird wie folgt geändert:
1. Im ersten Satz des § 1 wird der Betrag „10,156 Millionen Euro“ durch den Betrag „11,348 Millionen Euro“ ersetzt.
2. Im § 1 wird unter dem Titel „Donauachse“ die Bezeichnung der Zeile „Ederbauer - Straßwalchen; Streckenausbau“ durch die Bezeichnung „Ederbauer - Straßwalchen; Streckenausbau (2)“ ersetzt.
3. Im ersten Satz des § 2 wird der Betrag „219,477 Millionen Euro“ durch den Betrag „222,938 Millionen Euro“ ersetzt.
4. Im § 2 wird unter dem Titel „Pontebbana-Achse“ die Bezeichnung der Zeile „Mödling; Errichtung Parkdeck“ durch die Bezeichnung „Mödling; Errichtung Parkdeck (2)“ ersetzt.
5. Im ersten Satz des § 3 wird der Betrag „886,185 Millionen Euro“ durch den Betrag „882,250 Millionen Euro“ ersetzt.
6. Im § 3 wird unter dem Titel „Donauachse“ die Bezeichnung der Zeile „Attnang-Puchheim; Erweiterung Zentralstellwerk“ durch die Bezeichnung „Attnang-Puchheim; Erweiterung Zentralstellwerk (2)“ ersetzt.
Artikel 4
Änderung der 10. ÖBB-Ü-VO
Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Übertragung der Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen (10. ÖBB-Ü-VO), BGBl. II Nr. 161/2002, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 418/2003 wird wie folgt geändert:
1. Im ersten Satz des § 1 wird der Betrag „17,878 Millionen Euro“ durch den Betrag „17,518 Millionen Euro“ ersetzt.
2. Im § 1 entfällt der Titel „Raum Wien“ samt der Zeile „Wien Matzleinsdorf; Errichtung Logistikzentrum“.
3. Im ersten Satz des § 2 wird der Betrag „886,803 Millionen Euro“ durch den Betrag „888,546 Millionen Euro“ ersetzt.
4. Im § 2 werden unter dem Titel „Donauachse“ die Bezeichnung der Zeile „Amstetten; Errichtung Parkdeck“ durch die Bezeichnung „Amstetten; Errichtung Parkdeck (2)“ und unter dem Titel „Restliche Strecken“ die Bezeichnung der Zeile „Stockerau; Errichtung Parkdeck“ durch die Bezeichnung „Stockerau; Errichtung Parkdeck (2)“ ersetzt.
5. Im ersten Satz des § 3 wird der Betrag „881,122 Millionen Euro“ durch den Betrag „882,088 Millionen Euro“ ersetzt.
6. Im § 3 wird unter dem Titel „Pontebbana-Achse“ die Bezeichnung der Zeile „Villach Hbf.; Errichtung Wagenwaschanlage“ durch die Bezeichnung „Villach Hbf.; Errichtung Wagenwaschanlage (2)“ ersetzt.
Gorbach
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