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BGBl II 191/2004

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

191. Kundmachung: Verzeichnis der harmonisierten Normen für die Sicherheit von Persönlichen Schutzausrüstungen

191. Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Normen für die Sicherheit von Persönlichen Schutzausrüstungen

Auf Grund des § 71 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, in Verbindung mit § 67 Abs. 1 der PSA-Sicherheitsverordnung - PSASV, BGBl. Nr. 596/1994, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 500/1995 und BGBl. Nr. 740/1996, wird kundgemacht:

  1. 1. Die Neufassung des Anhangs 5 der PSA-Sicherheitsverordnung betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Persönlichen Schutzausrüstungen wird in der Anlage geregelt.
  1. 2. Die Kundmachung vom 4. Juli 2003, BGBl. II Nr. 313/2003, wird hiermit gegenstandslos.

Anlage 1

Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Persönlichen Schutzausrüstungen 

Bartenstein

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