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BGBl II 117/2004

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

117. Kundmachung: Verzeichnis der harmonisierten Normen für die Sicherheit von Aufzügen

117. Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Normen für die Sicherheit von Aufzügen

Auf Grund des § 71 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, in Verbindung mit § 31 Abs. 1 und Abs. 2 der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 1996 - ASV 1996, BGBl. Nr. 780/1998, wird kundgemacht:

  1. 1. Die Neufassung des Anhangs 4A der Aufzüge-Sicherheitsverordnung betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Aufzügen wird in der Anlage geregelt.
  1. 2. Die Kundmachung vom 4. Juni 1999, BGBl. II Nr. 173/1999, wird hiermit gegenstandslos.

Anlage 1

Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Aufzügen 

Bartenstein

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