vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 153/2004

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

153. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung

153. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung

Notifikation der folgenden Ramsar-Gebiete gemäß Artikel 2 Abs. 5 des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung111) BGBl. Nr. 225/1983:

Pürgschachen-Moor

Das Pürgschachen-Moor (N 47° 34´ 50´´, E 14° 20´ 40´´) liegt im Land Steiermark, im Ennstal zwischen Liezen und Admont, südöstlich des Ortsteiles Pürgschachen in der Gemeinde Ardning, zwischen der Ennstal-Bundesstrasse 112 im Norden und dem Ennsfluss im Süden und umfasst den Bereich des zentralen Hochmoores mit den angrenzenden Feuchtwiesen und Waldkomplexen.

Sablatnig-Moor

Das Sablatnig-Moor (N 46° 34´ E 14° 36´) befindet sich im Bundesland Kärnten im Jaunfeld in der Gemeinde Eberndorf in einer Senke unmittelbar östlich des Turnersees, welche im Süden und Westen von der Gemeindestraße Gösselsdorf - Lanzendorf und im nordwestlichen Teil von der Gemeindestraße Lanzendorf - Mökriach - Eberndorf begrenzt wird. Im Norden bildet die Geländekante zur Ortschaft Hof die Grenze, im Osten ein Feld- bzw. Waldweg im Übergang vom Moor zum angrenzenden bewaldeten Kogel namens Seerain.

Rotmoos im Fuschertal

Das Feuchtgebiet Rotmoos (N 47° 17´ E 12° 47´) liegt im Bundesland Salzburg im Bezirk Zell am See in einer Seehöhe von 1270 m bis 1300 m im amphitheaterartigen Talschluss des innersten Fuschertals in den Hohen Tauern. Im Osten begrenzt die Fuscher Ache das 58 ha große Areal, im Westen und Süden die Einhänge von Wiesbachhorn, Bärenkopf, Fuscherkarkopf, Sonnwelleck, Kloben und Brennkogel. Den Norden des Gebietes markiert der Schwemmkegel des Wiesbaches, eines linken Zuflusses der Fuscher Ache.

Hörfeld-Moor

Das Hörfeld-Moor (N 47° 01´ E 14° 31´) liegt an der Grenze der Länder Kärnten und Steiermark in den Bezirken Murau und St. Veit an der Glan. Es umfasst bei einer Längserstreckung von rund 3,3 km den trichterförmigen Talboden zwischen der Ortschaft Mühlen (Steiermark) im Norden und einer natürlichen Talverengung zwischen Seetaler Alpen (Zirbitzkogel) und Waldkogelzug im Süden, auf Kärntner Gebiet. Es grenzt im Osten direkt an die B 92 Görtschitztal-Straße; im Norden bildet ein schmaler Feld- bzw. Schotterweg zwischen Görtschitztal-Straße und Hörfeldbach die Grenze, im Westen verläuft die Grenze unmittelbar am Hangfuß des Waldkogelzugs.

Fluss-, Moor- und Teichlandschaft Waldviertel

Das im Bundesland Niederösterreich gelegene Gebiet (N 48° 46´ E 15° 59´) erstreckt sich im nordwestlichen Waldviertel im Bezirk Gmünd, unmittelbar an der Staatsgrenze zu Tschechien. Es umfasst Flächen in den Gemeinden Litschau, Heidenreichstein, Gmünd, Schrems, Weitra, Karlstift, Altmanns, Haugschlag, und Bad Großpertholz, hat eine Gesamtfläche von ca. 13.000 ha und umfasst die wichtigsten Feuchtlebensräume im Einzugsgebiet der Lainsitz in 3 voneinander getrennten Teilgebieten:

Karlstifter Moore:

Dieser Moorkomplex mit mehreren Teilmooren wird begrenzt:

im Nordwesten durch die Staatsgrenze zu Tschechien;

im Westen und Süden durch die Grenze zu Oberösterreich (Gewässerlauf Weitenbach bzw. Rotbach);

im Osten durch den Nord-Süd-Weitwanderweg;

im Norden durch die Straßenverbindung Karlstift - Groß Gerungs.

Lainsitz, Elexenbach, Romaubach, Braunaubach, mit Pürbach-Hoheneicher Teichplatte, Gebhartsteich, Haslauer Teich, Winkelauer Teich, Schremser Moor, Haslauer Moor, Gemeindeau und Bruneiteich:

Dieses Gebiet beinhaltet den gesamten auf österreichischem Gebiet liegenden Teil der Lainsitz mit den sich aus der Natur ergebenden flussbegleitenden Wiesen, deren Zugehörigkeit zum Gebiet teilweise durch die Staatsgrenze zu Tschechien, teilweise durch Straßen oder auch durch natürlich Geländeverläufe begrenzt ist.

Das Gebiet beinhaltet außerdem den Elexenbach, die Teiche sowie die Moore, die eine kompakte Fläche bilden. Die Grenze verläuft:

von Gmünd nach Südosten entlang der Straße Gmünd-Nondorf;

nach Süden entlang der Straße nach Großreichenbach;

im Süden entlang der Straße nach Streitbach;

nach Norden entlang der Güterwege nach Grünbach und weiter Richtung Waldenstein;

nach Nordosten entlang der Straße nach Groß Höbarten und Ullrichs;

nach Osten und Norden entlang der Waldgrenze nach Pürbach;

nach Nordosten entlang der Straße nach Langschwarza;

nach Norden entlang der Bezirksgrenze bis zum Gebhartsteich;

nach Norden entlang des Güterwegs bis Gutenbrunn;

nach Westen und nach Norden entlang des Fahrwegs Richtung Spindelgraben und die Bezirksgrenze entlang bis Steinbruckhäuser;

dann gerade nach Westen;

nach Süden entlang des Güterwegs bis zur Straße Richtung Seyfrieds;

nach Nordwesten dem Verlauf des Güterwegs folgend nördlich und westlich rund um den Geißbachteich;

nach Westen entlang der Straße Richtung Amaliendorf;

östlich von Amaliendorf in südlicher Richtung über Hartberg bis an die Straße Schrems-Gebharts und diese entlang bis Schrems, wo der Gebietsteil Braunaubach hinzukommt (siehe unten);

nach Westen entlang der Bundesstraße Gmünd-Schrems, entlang des Güterwegs über Neukottinghörmanns, Bräuhäusl, Kirchenwaldsteinbruch und Herschenbergsteinbruch über Kleineibenstein nach Breitensee und dem Verlauf der Straße Breitensee-Neunagelberg folgend bis zur Staatsgrenze;

nach Süden dem Grenzverlauf, der Grenze des Waldgebietes und dem Grenzverlauf folgend bis nördlich von Böhmzeil;

von dort den Verlauf der Eisenbahnlinie Gmünd-Litschau folgend bis Gmünd, wo der Gebietsteil Lainsitz hinzukommt (siehe oben).

Das Gebiet beinhaltet weiters den Braunaubach (mit dem Zubringer Reitzenschläger Bach ab Ursprung bis Mündung in die Braunau bei Eisgarn; inklusive Teilkette südöstlich von Reitzenschlag sowie Langfurther und Steinfurther Teich) ab dem Eintritt auf österreichisches Gebiet östlich von Hirschenschlag bis zur Mündung in die Lainsitz in Gmünd und den Romaubach ab dem Eintritt nach Österreich nördlich von Reinberg-Dobersberg bis zur Mündung in die Braunau nördlich von Unteraalfang, mit den sich aus der Natur ergebenden flussbegleitenden Wiesen, deren Zugehörigkeit zum Gebiet teilweise durch Straßen und teilweise durch natürliche Geländeverläufe begrenzt ist. Im Verlauf des Braunaubaches beinhaltet es außerdem den Bruneiteich, der begrenzt ist:

im Osten durch den Grenzverlauf des Braunaubaches;

im Norden durch eine parallele Linie zur Straße Thaures-Altmanns südlich davon;

im Westen durch das Wiesen- und Waldgebiet;

im Süden erfolgt die Einmündung in den Grenzverlauf des Romaubaches.

Reißbach, Rottalmoos und Schönauer Moor:

Dieses Gebiet beinhaltet den gesamten Verlauf des Reißbaches auf österreichischer Seite ab dessen Eintritt in österreichisches Gebiet nördlich von Haugschlag bis zum Grenzaustritt westlich von Gopprechts, mit dem Zubringer Kasternitzer Bach ab dem Grenzeintritt bei Griesbach bis zur Mündung in den Reißbach in Hörmanns bei Litschau, mit den sich aus der Natur ergebenden flussbegleitenden Wiesen, deren Zugehörigkeit zum Gebiet teilweise durch Straßen und teilweise durch natürliche Geländeverläufe begrenzt ist. Im Verlauf des Gebietsteils Kasternitzer Bach sind außerdem miteingeschlossen der große und der kleine Schandachenteich, auch bezeichnet als „Großer Teich“ bzw. „Sagteich“, nördlich von Schandachen. Südlich von Litschau verläuft die westliche Gebietsgrenze westlich des Ortes Schönau (schließt das Schönauer Moor mit ein) und dann im geschlossenen Waldgebiet gerade nach Westen bzw. Süden (umschließt damit das Rottalmoos im Norden und Westen) und Südwesten und trifft dann auf den Gewässerverlauf des Reißbaches.

Lafnitztal

Das Ramsargebiet Lafnitztal (47o 15´ N, 16o 05´ E) erstreckt sich auf Teilflächen in den Ländern Burgenland und Steiermark. Es liegt in den Bezirken Oberwart, Güssing, Jennersdorf, Hartberg und Fürstenfeld und stellt einen etwa 40 km langen und im Durchschnitt 50 m breiten Streifen dar, in dessen Mitte die Lafnitz fließt. Folgende politische Gemeinden haben Anteil am Ramsargebiet Lafnitztal: Burgenland: Neustift/Lafnitz, Loipersdorf-Kitzladen, Markt Allhau, Wolfau, Wörterberg, Hackerberg, Neudauberg-Burgauberg, Deutsch Kaltenbrunn und Rudersdorf. Steiermark: Lafnitz, Sankt Johann / Haide, Rohr, Wörth, Neudau, Burgau, Bad Blumau, Altenmarkt und Fürstenfeld. Das gesamte Ramsargebiet erstreckt sich entlang der Landesgrenze von Burgenland und Steiermark, die Landesgrenze teilt es in etwa zwei gleich große Teile.

Nationalpark Kalkalpen

Das Gebiet mit den geographischen Mittelpunktskoordinaten 14° 25´ E 47° 35´ N, Bundesland Oberösterreich, umfasst das Reichraminger Hintergebirge und den größten Teil des Sengsengebirges. Es liegt südlich der Verbindungslinie zwischen Molln und Reichraming und nördlich der Verbindungslinie zwischen St. Pankraz - Windischgarsten - Rosenau/Hengstpass. Die Südostgrenze verläuft entlang der Straße von Oberlaussa nach Unterlaussa. Im Osten verläuft die Grenze von der Einmündung des Weißenbachs entlang des Großen Bachs bis zum Annerlsteg, von dort zur Anlaufalm und über Wolfskopf und Hörndlmauer unter Ausnehmung der Bergeralm zum Hochkogel und Breitenberg, von dort über die Königbauernalm entlang des Teufelsgrabens bis zum Laussabach. Von dort verläuft die Grenze orographisch linksufrig entlang des Laussabachs bis zur Laussabauernalm, wobei die Peterbauernalm ausgenommen ist.

Im Süden läuft die Grenze über Laussabauernalm und Puglalm bis zum Hengstpass unter Aussparung der Menaueralm. Vom Hengstpass über Kreuzau und Dörflmairalm zum Langfirst und den Langfirst entlang bis zum Haslersgatter. Von dort zum Kleinerberg hinunter zum Salzabach und entlang des Fußes der Steinwand bis zum Steinwändler. Von dort entlang der Straße bis zum Schrecksteiner und weiter über Geierkogel und Spanriegel zu Taschengraben, Höllgraben und Gsollingriedel zur Straße im Langen Graben. Die Straße entlang bis zur Teufelskirche und von dort zum Lackerboden und rund um den Spering. Enklaven im Süden sind Mairreith, Rumplmairreith, Rettenbacherreith, Rießriegel und Stadler sowie die Teile von Steinwand und Einhang zum hinteren Rettenbach im Besitz Rießriegler.

Im Norden verläuft die Grenze von der Haidenalm entlang der Anstandmauer und des Schwarzkogels zum Urlach. Von dort entlang der Schutzzone des Bundesheerschießplatzes Hopfing zu Rücken über dem Dirnpaltengraben und Schöneck. Von dort entlang des Langfirst zur Jaidhaustalstraße, bis ans Straßenende und unterhalb des Haderlauskögerls zur Anstandmauerstraße. Diese Straße entlang bis zur Nesselleithen und zur Scheiblingau. Weiter über Rotwagmauer und Schirmkogelstraße zur Ebenforstalm, von dort über den Sulzkogel zum Trogtal und zur Ramingleithen. Weiter unter Einbeziehung des Kohlersgrabens über den Predigtstuhl zur Straße im Wilden Graben. Diese Straße aufwärts bis zur Aueralmhütte und zum Fliegengraben, weiter aufs Mosereck und über Kreuzeck, Mitterberg und Bauerneck zur Einmündung des Großweißenbachs und von dort wieder zur Mündung des Weißenbachs in den Großen Bach.

Moore des Sauerfelder Waldes

Das Gebiet erstreckt sich im Gemeindegebiet von Tamsweg, Land Salzburg, und besteht aus 11 Einzelmooren. Es ist in drei Teilbereiche untergliedert.

  1. 1. Das Granitzel-Moos (N 47° 08´ 133´´, E 13° 55´ 20´´) bildet den Ursprung des Schwarzenbaches.
  1. 2. Das Stiefelmoos (N 47° 07´ 43´´, E 13° 53´ 10´´ - 13° 53´ 38´´) liegt direkt westlich des Stöltzlbaches, rund 200 m SW der Moarhütte.
  1. 3. Das Gebiet der neun Moore Langmoos, Schobermoos, Fuchsschwanzmoos West (Schwefelbrunnmoos), Fuchsschwanzmoos Ost, Moor nördlich Fuchsschwanzmoos, Unteres Latschenmoos, Moor bei den Wolfsöfen, Oberes Latschenmoos und Moor südwestlich Askaleitenhütte. Es beginnt im Westen an der Forststraße, die von der Neumannhütte in südöstlicher Richtung zum Hartlamnock führt (N 47° 06´ 58´´, E 13° 53´). Die nordwestliche Grenze bildet eine annähernd gerade Linie bis zur Askaleitenhütte (N 47° 07´ 57´´, E 13° 54´ 50´´), schwenkt von dort nach Nordosten, umfasst die Hochfläche um das Obere Latschenmoos (N 47° 07´ 57´´, E 13° 55´ 10´´), verläuft dann in südwestlicher Richtung entlang der steirisch-salzburgischen Grenze bis zum Schobermoos (N 47° 07´ 10´´, E 13° 54´ 10´´) und schwenkt von dort in nordwestlicher Richtung zurück zum Ausgangspunkt.

    Moore des Überlings

    Das Gebiet umfasst Flächen in den Gemeindegebieten von Tamsweg, Land Salzburg, und ist in drei Teilbereiche untergliedert.

  1. 1. Das Moor am Ötzboden (N 47° 09´ 37´´, E 13° 54´ 50´´) erstreckt sich von der Kurve der Überlingforststraße bei der Höhenkote 1538 m nach Osten bis zum Ursprung des Höllgrabens.
  1. 2. Das Moor am Zechnergraben beginnt rund 200 m südlich der Kote 1538 m an der Überlingforststraße (N 47° 09´ 35´´, E 13° 54´ 35´´) und erstreckt sich von dort etwa 750 m in westlicher Richtung (N 47° 09´ 35´´, E 13° 54´).
  1. 3. Das Gebiet der acht Moore Vorderwaldmoos, Gstreikel-Moos, Überlingmoos, Moor südöstlich Überlinghütte, Moor nördlich Überlinghütte, Großes Schattseitenmoor, Moor auf der Schattseite und Moor westlich Überlinghütte. Es erstreckt sich vom Beginn des Vorderwaldmooses im Westen (N 47° 09´ 34´´, E 13° 51´ 45´´) bis zum Ostende des Überlingmooses am Karbach (N 47° 10´ 20´´, E 13° 55´ 12´´) und vom Großen Schattseitenmoor im Norden (N 47° 10´ 43´´, E 13° 53´ 33´´) bis zur Forststraße am Südrand des Gstreikel-Mooses (47° 09´ 42´´, E 13° 54´ 10´´). Im Westen wird das Gebiet von der Besitzgrenze der Österreichischen Bundesforste AG begrenzt, im Norden verläuft die Grenze entlang der Moore, im Osten entlang der Überlingforststraße und im Süden wiederum entlang der Moore.

    Moore des Schwarzenbergs

    Das Gebiet umfasst Flächen in den Gemeinden Tamsweg, Unternberg und Ramingstein im Land Salzburg. Es beinhaltet die 14 Moore Saumoos, Sattelmoos, Moor bei der Bayerhütte, drei Kohstattmöser, Seemoos und fünf Moore am Obernock. Es erstreckt sich von der Besitzgrenze der Österreichischen Bundesforste AG im Westen (N 47° 05´ 20´´, E 13° 45´ 30´´) bis zum Moor bei der Bayerhütte im Osten (N 47° 05´ 47´´, 13° 47´ 25´´) und vom Ursprung des Retzengrabens im Norden (N 47° 06´, E 13° 47´ 18´´) bis zur Forststraße um den Obernock im Süden (N 47° 0´' 30´´, E 13° 46´ 45´´). Die Begrenzung des Gebietes verläuft entlang der Moorrandzonen.

    Moore am Pass Thurn

    Das Gebiet beinhaltet 16 Moore im Gemeindegebiet von Mittersill im Land Salzburg. Es reicht von der Forststraße westlich des Wasenmooses (N 47° 18´ 27´´, E 12° 2´' 50´´) entlang der Haidlernalm bis zur Landesgrenze Salzburg/Tirol, folgt der Landesgrenze bis zum nördlichsten Punkt beim Bärenfilz (N 47° 19´ 38´´ E 12° 25´ 50´´), verläuft dann in südöstlicher Richtung entlang der Moorränder bis zum östlichsten Punkt (N 47° 18´ 32´´, E 12° 26´ 40´´) und folgt dann in westlicher Richtung der Besitzgrenze der Österreichischen Bundesforste AG bis zum Ausgangspunkt im Westen. Der südlichste Punkt liegt bei N 47° 18´ 07´´, E 12° 25´ 05´´ im Bereich eines Privatgrundstückes.

    Moore am Nassköhr

    Das Gebiet mit der geographischen Lage 15° 33´ E, 47° 43´ N umfasst Moorflächen im Ausmaß von 211 ha in der Gemeinde Neuberg an der Mürz, Land Steiermark, im Bereich Hinteralm/Nassköhr und liegt im Dreieck zwischen den Erhebungen Rosskogel, Schönhaltereck und Lachalpe . Es wird im Osten begrenzt durch die Forststraße, die sich vom Fuß des Draxlerkogels zum Fuß des Durchfalls erstreckt und umfasst die etwa 1 km südlich der Durchfall-Erhebung befindliche Moorgruppe. Im Süden wird das Gebiet ebenfalls durch eine Forststraße begrenzt, die noch etwa 100 m südlich der beschriebenen Moorgruppe verläuft und sich nach Westen erstreckt bis zu einer Gabelung. Das Ramsargebiet liegt nördlich dieses beschriebenen Forststrassenverlaufs und östlich des von der Gabelung weiter nach Norden und später Nordosten führenden Forststraßenverlaufs, welcher schließlich im geographisch nördlichsten Punkt endet. Von dort erstreckt sich die Grenze des Gebietes entlang eines Weges nach Osten, um schließlich im Bereich nördlich des Draxlerkogels wieder in die im Osten des Gebietes verlaufende Forststraße zu münden.

    Die Ermächtigung zur Abgabe dieser Erklärung wurde vom Bundespräsidenten am 29. November 2004 unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet.

Schüssel

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)