64. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat Litauen am 5. November 2002 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen (BGBl. Nr. 91/1957, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 205/2001) hinterlegt.
Das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 31 Abs. 1 für Litauen mit 17. Juli 2003 in Kraft getreten.
Schüssel
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