52. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M153 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von Farbresten (Abfall)
Die Multilaterale Vereinbarung M153 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von Farbresten (Abfall) (BGBl. III Nr. 8/2004) wurde von Tschechien am 20. April 2004 und von Dänemark am 23. April 2004 unterzeichnet.
Schüssel
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