33. Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien über den Status der im Königreich Jordanien zur Ausbildung irakischer Polizeikräfte eingesetzten österreichischen Exekutivbeamten/innen
[deutsche Übersetzung siehe Anlage 1]
[englischer Vertragstext siehe Anlage 2]
Das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 3 mit 13. März 2004 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Schüssel
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