Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 29 Abs 7 lautet:
Abs. 7
§ 4 Abs 9, § 20 Abs 4 und § 21 Abs 7 sind auf Umsätze anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2001, nach dem 8. Mai 2001 und vor dem 1. April 2002 liegen.“
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