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Zweckmäßigkeit der Abgabennachsicht

Lohnsteuer und AbgabenARD 4846/28/97 Heft 4846 v. 20.6.1997

( BAO § 236 ) Bei der Entscheidung über ein Abgabennachsichtsansuchen ist nicht allein vom Zweckmäßigkeitsmoment hinsichtlich der Einbringung der Abgaben auszugehen; die Ermöglichung der wirtschaftlichen Erholung eines Betriebes kann durchaus auch im Interesse des Abgabengläubigers liegen.

VwGH 92/14/0137 v. 08.08.1996

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