Während die einen künstliche Intelligenz (KI) als potenziellen Motor tiefgehender Rechtsveränderungen sehen, betonen andere mehr die "Technikneutralität" des Haftungsrechts, die Innovationen gerade im Straßenverkehr ohne bahnbrechende Rechtsneuerungen bewältigen könne. Der Beitrag bietet eine Standortbestimmung zum aktuellen Forschungsstand. (FN )