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Fälligkeit des Rückforderungsanspruchs nach Art XII Z 3 EG-UStG 1972

RechtsprechungJudikaturChristian HuberZVR 2023/41ZVR 2023, 125 - 127 Heft 2 v. 7.2.2023

Art XII Z 3 EG-UStG 1972; § 12 UStG

Der Rückforderungsanspruch nach Art XII Abs 3 EG-UStG ist erst fällig, wenn der Geschädigte nach unverzügl Vornahme der Reparatur von den betrauten Lieferanten bzw Handwerkern die Rechnungen gelegt erhalten und damit die Voraussetzungen für den Abzug der Vorsteuer geschaffen hat. Für das Vorliegen dieser Voraussetzungen trifft den Ersatzpflichtigen die Beweispflicht.

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