Der "Dieselabgasskandal" beschäftigt weiterhin die österr Gerichte. So hat der EuGH in seinen hierzu ergangenen Entscheidungen vom Juli 2022 darauf hingewiesen, dass temperaturabhängige Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen ("Thermofenster") grundsätzlich unzulässig sind. Darüber hinaus verkündete auch der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen vom Juni 2022, dass seiner Ansicht nach die iZm der EG-Typgenehmigung stehenden europarechtlichen Normen einen Schutzgesetzcharakter aufweisen und somit bei deren Verletzung eine Haftung der Kfz-Hersteller gegenüber den individuellen Käufern zu bejahen sei.